Planfeststellungsbeschluss Feststellung
    99012031037000

    Planfeststellung

    Beschreibung

    Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.

    Insbesondere für den Bau, die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen ist grundsätzlich ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das in der Regel mit dem Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses endet.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat III 33 - Verkehr

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    E-Mail: rp-giessen@rpgi.hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 15.10.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Bauen, Bauleitplanentwurf, Bauleitplanung, Straßen, Bauland, Planfeststellung, Standort, Bebauung, FNP, Bebauungsplan, Stadtentwicklung, Standortfrage, Bauberatung, Planung, Bauleitplan, Baugesetzbuch, Planfeststellungsverfahren, vorbereitender Bauleitplan, B-Plan, Bauvorhaben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019