Planfeststellung
Beschreibung
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.
Insbesondere für den Bau, die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen ist grundsätzlich ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das in der Regel mit dem Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses endet.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Sinn - Bauwesen/Liegenschaften (Fachbereich 3)
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Parkplätze direkt am Rathaus
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkplätze direkt am Rathaus
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Dienstag: 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 02772 5007-0
E-Mail: info@gemeindesinn.de
Internet
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat III 33 - Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 10 08 51
35338 Gießen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
B-Plan, FNP, Bauvorhaben, Bebauung, Bauleitplan, Bauberatung, Baugesetzbuch, Planung, Bauleitplanung, Bauland, Planfeststellungsverfahren, Bebauungsplan, Straßen, Bauleitplanentwurf, vorbereitender Bauleitplan, Standortfrage, Bauen, Standort, Stadtentwicklung, Planfeststellung