Planfeststellungsbeschluss Feststellung

    Planfeststellung

    Beschreibung

    Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.

    Insbesondere für den Bau, die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen ist grundsätzlich ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das in der Regel mit dem Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses endet.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wölfersheim - Öffentliche Anlagen und Bauhof

    Adresse

    Postanschrift

    Hauptstraße 60

    Postfach

    61200 Wölfersheim

    (Rathaus)

    Kontakt

    Telefon: 06036 97370

    Telefax: 06036 973737

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Standortfrage, B-Plan, Straßen, Bauen, Planung, Planfeststellung, Bebauung, FNP, Bauleitplan, Bauleitplanentwurf, Bebauungsplan, Planfeststellungsverfahren, Bauland, Standort, Stadtentwicklung, Baugesetzbuch, Bauleitplanung, vorbereitender Bauleitplan, Bauvorhaben, Bauberatung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de