Planfeststellung
Beschreibung
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.
Insbesondere für den Bau, die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen ist grundsätzlich ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das in der Regel mit dem Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses endet.
Ansprechpartner
Gemeinde Sulzbach (Taunus) - Planung und Bauen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Sulzbach Rathaus
Linien:- Bus: Linie 256
- Regionalbahn: Linie R11
- S-Bahn: Linie S 3
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstags keine Sprechzeit
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
B-Plan, FNP, Bauvorhaben, Bebauung, Bauleitplan, Bauberatung, Baugesetzbuch, Planung, Bauleitplanung, Bauland, Planfeststellungsverfahren, Bebauungsplan, Straßen, Bauleitplanentwurf, vorbereitender Bauleitplan, Standortfrage, Bauen, Standort, Stadtentwicklung, Planfeststellung