Nachbarrecht/Nachbarschutz; Streitschlichtung
Beschreibung
Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: Es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.
Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt (beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.
Das Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich vertreten.
Zuständigkeit
Bei allen Städten und Gemeinden in Hessen sind Schiedsämter eingerichtet.
Auskünfte über Anschriften und Sprechstunden erteilen die Gemeindeverwaltungen, die Amtsgerichte oder die Polizeidienststellen.
Zu rechtlichen Fragen kann sich die Beratung durch eine/n Rechtsanwalt/anwältin empfehlen.
Ansprechpartner
Für Gutsbezirk Reinhardswald wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Siehe dazu auch
- Nachbarrecht - Eine OrientierungshilfeHessisches Ministerium der Justiz
- Streitschlichtung - Schlichten ist besser als RichtenHessisches Ministerium der Justiz
- Das hessische Schiedsamt - Schlichten ist besser als Richten(Hessisches Ministerium der Justiz)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 25.09.2018
Stichwörter
Schiedsfrau, Nachbarstreit, Nachbarrecht, Schlichter, Ombudsmann, Schiedsamt, Streitschlichtung, Schiedsmann, Nachbarschutz