Streitschlichtung Durchführung
    99046037058000

    Nachbarrecht/Nachbarschutz; Streitschlichtung

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Beschreibung

    Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: Es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.

    Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt (beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.

    Das Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich vertreten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei allen Städten und Gemeinden in Hessen sind Schiedsämter eingerichtet.

    Auskünfte über Anschriften und Sprechstunden erteilen die Gemeindeverwaltungen, die Amtsgerichte oder die Polizeidienststellen.

    Zu rechtlichen Fragen kann sich die Beratung durch eine/n Rechtsanwalt/anwältin empfehlen.

    Ansprechpartner

    Stadt Naumburg - Bürgerservice und Verwaltungssteuerung

    Adresse

    Hausanschrift

    (Rathaus)
    Burgstraße 15
    34311 Naumburg

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    Kein Aufzug vorhanden
    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 20
    34309 Naumburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Montag und Dienstag 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
    Donnerstag 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    (Abweichungen im Einzelfall möglich)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05625 7909-20

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    Telefon Festnetz: 05625 7909-64

    Telefon Festnetz: 05625 7909-73

    Telefon Festnetz: 05625 7909-75

    Fax: 05625 7909-50

    E-Mail: verwaltung@naumburg.eu

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Siehe dazu auch
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 25.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2008
    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schlichter, Ombudsmann, Schiedsmann, Schiedsfrau, Schiedsamt, Streitschlichtung, Nachbarrecht, Nachbarstreit, Nachbarschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019