Nachbarrecht/Nachbarschutz; Streitschlichtung
Beschreibung
Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: Es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.
Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt (beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.
Das Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich vertreten.
Zuständigkeit
Bei allen Städten und Gemeinden in Hessen sind Schiedsämter eingerichtet.
Auskünfte über Anschriften und Sprechstunden erteilen die Gemeindeverwaltungen, die Amtsgerichte oder die Polizeidienststellen.
Zu rechtlichen Fragen kann sich die Beratung durch eine/n Rechtsanwalt/anwältin empfehlen.
Ansprechpartner
Bauamt
Aktuelles
Das Bauamt beschäftigt sich mit der allgemeinen Bauverwaltung wie die Bearbeitung von Bauanträgen, neuen Baugebieten und Projekten im Hoch- und Tiefbau. Zudem wird das Gemeindezentrum vom Bauamt vermietet. Auch die Leitung des Bauhofs ist im Bauamt angesiedelt.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hofbieber-Ortsmitte
Linien:- Bus: Linie 20, 21, 22
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag:
14:00 Uhr - 17.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06657 987-1501(Martin Reinhard)
Telefon: 06657 987-1502(Kerstin Reinhard)
Telefon: 06657 987-1503(Fabian Mueller)
Telefon: 06657 987-1504(Karl-Otto Henkel)
Telefon: 066457 987-1505(Katja Sehling)
Telefon: 06657 987-1506(Nicolai Bieker)
Telefax: 06657 987-1599
E-Mail: martin.reinhard@hofbieber.de
E-Mail: karl-otto.henkel@hofbieber.de
E-Mail: katja.stehling@hofbieber.de
E-Mail: kerstin.reinhard@hofbieber.de
E-Mail: fabian.mueller@hofbieber.de
E-Mail: nicolai.bieker@hofbieber.de
Internet
Weitere Informationen
Martin Reinhard
- Bauverwaltung
- Gewässerschutzbeauftragter
- Hoch, Tief- und Straßenbau
- Wasserversorgung und Abwasser
- Feldwegebau
Kerstin Reinhard
- Bankbürgschaften
- Rechnungsanweisungen
- Bescheide Hausanschlüsse
- Aufgrabungskataster
Karl-Otto Henkel
- Bauanträge
- Grundstücksverkehr
- Bauleitplanung
- Natur- & Landschaftsbeauftragter
- Dorferneuerung
Fabian Müller
- Wegeunterhalutng, Baumkataster
- Unterhaltung unbebauter Grundstücke
-Gewässerschutzbeauftragter
-Gewässerunterhaltung
- Pacht- und Mietverträge
- Straßenbeleuchtung
Katja Stehling
- Abrechnungen Liegenschaften
- Vorkaufsrecht
- Versicherungs- und Schadensfälle
-Vermietung Gemeindezentrum
Nicolai Bieker
- Liegenschaften
- Hochbaumaßnahmen
Schiedsamt Hofbieber
Adresse
Hausanschrift
Kreuzbergstraße 23
36145 Hofbieber
(Gemeindekasse Hofbieber Schulweg 5 36145 Hofbieber)
Haltestellen
- Haltestelle: Hofbieber-Ortsmitte
Linien:- Bus: Linie 20, 21, 22
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Hofbieber-Ortsmitte
Linien:- Bus: Linie 20, 21, 22
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06657 1636
Telefon: 06657 987-1301
Telefax: 06657 987-1699
E-Mail: lioba.vogler@hofbieber.de
E-Mail: hohmann.josef@gmx.de(Josef Hohmann)
Weitere Informationen
Ansprechpartner:
Josef Hohmann
Tel.: 06657 1636
hohmann.josef@gmx.de
Landkreis Fulda - Fachdienst 7200 - Nachbarrecht/Vorranggebiete
Adresse
Postanschrift
Postfach 1654
36006 Fulda
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Ochsenwiese
Linien:- Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
- Haltestelle: Wörthstraße
Linien:- Bus: Linie Linie 6
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Siehe dazu auch
- Nachbarrecht - Eine OrientierungshilfeHessisches Ministerium der Justiz
- Streitschlichtung - Schlichten ist besser als RichtenHessisches Ministerium der Justiz
- Das hessische Schiedsamt - Schlichten ist besser als Richten(Hessisches Ministerium der Justiz)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 25.09.2018
Stichwörter
Schiedsfrau, Nachbarstreit, Nachbarrecht, Schlichter, Ombudsmann, Schiedsamt, Streitschlichtung, Schiedsmann, Nachbarschutz