Streitschlichtung Durchführung

    Nachbarrecht/Nachbarschutz; Streitschlichtung

    Beschreibung

    Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: Es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.

    Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt (beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.

    Das Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich vertreten.

    Zuständigkeit

    Bei allen Städten und Gemeinden in Hessen sind Schiedsämter eingerichtet.

    Auskünfte über Anschriften und Sprechstunden erteilen die Gemeindeverwaltungen, die Amtsgerichte oder die Polizeidienststellen.

    Zu rechtlichen Fragen kann sich die Beratung durch eine/n Rechtsanwalt/anwältin empfehlen.

    Ansprechpartner

    Bauamt

    Aktuelles

    Das Bauamt beschäftigt sich mit der allgemeinen Bauverwaltung wie die Bearbeitung von Bauanträgen, neuen Baugebieten und Projekten im Hoch- und Tiefbau. Zudem wird das Gemeindezentrum vom Bauamt vermietet. Auch die Leitung des Bauhofs ist im Bauamt angesiedelt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulweg 5

    36145 Hofbieber

    (Rathaus)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hofbieber-Ortsmitte
      Linien:
      • Bus: Linie 20, 21, 22

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag:
    08.30 Uhr - 12.00 Uhr
    Dienstag:
    14:00 Uhr - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06657 987-1501(Martin Reinhard)

    Telefon: 06657 987-1502(Kerstin Reinhard)

    Telefon: 06657 987-1503(Fabian Mueller)

    Telefon: 06657 987-1504(Karl-Otto Henkel)

    Telefon: 066457 987-1505(Katja Sehling)

    Telefon: 06657 987-1506(Nicolai Bieker)

    Telefax: 06657 987-1599

    E-Mail: martin.reinhard@hofbieber.de

    E-Mail: karl-otto.henkel@hofbieber.de

    E-Mail: katja.stehling@hofbieber.de

    E-Mail: kerstin.reinhard@hofbieber.de

    E-Mail: fabian.mueller@hofbieber.de

    E-Mail: nicolai.bieker@hofbieber.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Martin Reinhard

    - Bauverwaltung

    - Gewässerschutzbeauftragter 

    - Hoch, Tief- und Straßenbau

    - Wasserversorgung und Abwasser

    - Feldwegebau

    Kerstin Reinhard

    - Bankbürgschaften

     - Rechnungsanweisungen

    - Bescheide Hausanschlüsse

    - Aufgrabungskataster 

    Karl-Otto Henkel

    - Bauanträge

    - Grundstücksverkehr

    - Bauleitplanung

    - Natur- & Landschaftsbeauftragter 

    - Dorferneuerung

    Fabian Müller

    - Wegeunterhalutng, Baumkataster

    - Unterhaltung unbebauter Grundstücke

    -Gewässerschutzbeauftragter

    -Gewässerunterhaltung

    - Pacht- und Mietverträge

    - Straßenbeleuchtung

    Katja Stehling

    - Abrechnungen Liegenschaften

    - Vorkaufsrecht

    - Versicherungs- und Schadensfälle

    -Vermietung Gemeindezentrum

    Nicolai Bieker

    - Liegenschaften

    - Hochbaumaßnahmen

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Schiedsamt Hofbieber

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzbergstraße 23

    36145 Hofbieber

    (Gemeindekasse Hofbieber Schulweg 5 36145 Hofbieber)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hofbieber-Ortsmitte
      Linien:
      • Bus: Linie 20, 21, 22

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Kreuzbergstr. 23

    36145 Hofbieber

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hofbieber-Ortsmitte
      Linien:
      • Bus: Linie 20, 21, 22

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06657 1636

    Telefon: 06657 987-1301

    Telefax: 06657 987-1699

    E-Mail: lioba.vogler@hofbieber.de

    E-Mail: hohmann.josef@gmx.de(Josef Hohmann)

    Weitere Informationen

    Ansprechpartner:

    Josef Hohmann 

    Tel.: 06657 1636

    hohmann.josef@gmx.de

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Landkreis Fulda - Fachdienst 7200 - Nachbarrecht/Vorranggebiete

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1654

    36006 Fulda

    Hausanschrift

    Wörthstraße 15

    36037 Fulda

    (Haupteingang: Tannenbergstraße)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
    Anzahl der Stellplätze: 36
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ochsenwiese
      Linien:
      • Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
    • Haltestelle: Wörthstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 6

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
    Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2018

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Siehe dazu auch
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 25.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Schiedsfrau, Nachbarstreit, Nachbarrecht, Schlichter, Ombudsmann, Schiedsamt, Streitschlichtung, Schiedsmann, Nachbarschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)