Streitschlichtung Durchführung

    Nachbarrecht/Nachbarschutz; Streitschlichtung

    Beschreibung

    Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: Es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.

    Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt (beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.

    Das Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich vertreten.

    Zuständigkeit

    Bei allen Städten und Gemeinden in Hessen sind Schiedsämter eingerichtet.

    Auskünfte über Anschriften und Sprechstunden erteilen die Gemeindeverwaltungen, die Amtsgerichte oder die Polizeidienststellen.

    Zu rechtlichen Fragen kann sich die Beratung durch eine/n Rechtsanwalt/anwältin empfehlen.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Lahntal - Hauptamt

    Beschreibung

    Das Hauptamt der Gemeinde Lahntal ist für die zentralen Verwaltungsaufgaben der Gemeinde zuständig. Hier sind z.B. Teile der politischen Steuerung, organisatorische Aufgaben, rechtliche Fragestellungen und der Bereich der Ausbildung angegliedert. Organisatorisch sind im Hauptamt auch die Teilbereiche Bürgerbüro, Standesamt, Ordnungsamt, Friedhofsverwaltung, Vereinsförderung sowie die Gefahrgutüberwachung zusammengefasst.

     Daneben gehören auch die Aufgaben des Wahlamtes sowie die Themen des Brand- und Katastrophenschutzes zum Aufgabenfeld des Hauptamtes.

    Adresse

    Postanschrift

    Oberdorfer Straße 1

    Postfach

    35094 Lahntal

    Öffnungszeiten

    Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr

    Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr

    Dienstag, Mittwoch & Freitag - Termine nach Vereinbarung

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Siehe dazu auch
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 25.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Schiedsfrau, Nachbarstreit, Nachbarrecht, Schlichter, Ombudsmann, Schiedsamt, Streitschlichtung, Schiedsmann, Nachbarschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)