Streitschlichtung Durchführung
    99046037058000

    Nachbarrecht/Nachbarschutz; Streitschlichtung

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Beschreibung

    Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: Es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.

    Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt (beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.

    Das Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich vertreten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei allen Städten und Gemeinden in Hessen sind Schiedsämter eingerichtet.

    Auskünfte über Anschriften und Sprechstunden erteilen die Gemeindeverwaltungen, die Amtsgerichte oder die Polizeidienststellen.

    Zu rechtlichen Fragen kann sich die Beratung durch eine/n Rechtsanwalt/anwältin empfehlen.

    Hinweise für Bad Camberg: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Camberg

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Camberg - Haupt- und Personalamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Amthof 15

    65520 Bad Camberg

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    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    MO bis FR 07.30 bis 12.00 Uhr
    DO 14.00 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06434 202-112

    Fax: 06434 202-121

    E-Mail: magistrat@bad-camberg.de

    E-Mail: personalamt@bad-camberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Bad Camberg - Stadtbauamt

    Adresse

    Besucheranschrift

    Obertorstraße 10

    65520 Bad Camberg

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    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06434 202-611

    Fax: 06434 202-616

    E-Mail: stadtbauamt@bad-camberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Siehe dazu auch
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 25.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2008

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Streitschlichtung, Schiedsamt, Ombudsmann, Nachbarschutz, Schiedsmann, Schlichter, Schiedsfrau, Nachbarstreit, Nachbarrecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019