Streitschlichtung Durchführung

    Nachbarrecht/Nachbarschutz; Streitschlichtung

    Beschreibung

    Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: Es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.

    Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt (beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.

    Das Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich vertreten.

    Zuständigkeit

    Bei allen Städten und Gemeinden in Hessen sind Schiedsämter eingerichtet.

    Auskünfte über Anschriften und Sprechstunden erteilen die Gemeindeverwaltungen, die Amtsgerichte oder die Polizeidienststellen.

    Zu rechtlichen Fragen kann sich die Beratung durch eine/n Rechtsanwalt/anwältin empfehlen.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3.0 - Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Krämerstraße 2

    36381 Schlüchtern

    (Rathaus)

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Und nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Ortsgericht

    Adresse

    Hausanschrift

    Lotichiusstraße 38

    36381 Schlüchtern

    (Kultur- und Begegnungszentrum KUBE Beratungsstellen in den Büroräumen im 1. OG)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Krämerstraße 2

    36381 Schlüchtern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechtag:
    Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Schiedsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lotichiusstraße 38

    36381 Schlüchtern

    (Kultur- und Begegnungszentrum KUBE Beratungsstellen in den Büroräumen im 1. OG)

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: +49 6661 85-484(Während der Sprechzeiten Sprechtag: Mittwoch 10.00 Uhr - 12.00 Uhr)

    E-Mail: schiedsamt@schluechtern.de

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Siehe dazu auch
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 25.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2008

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schiedsfrau, Nachbarrecht, Schiedsamt, Nachbarstreit, Streitschlichtung, Nachbarschutz, Schiedsmann, Ombudsmann, Schlichter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019