Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die zuständige Gemeinde
Zuständigkeit
die zuständige Gemeinde
Ansprechpartner
Kämmerei
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze am Rathaus
Gebührenpflichtig
Kontakt
Telefon: 05621 701-201
Telefon: 05621 701-202
Telefax: 05621 701-467
E-Mail: kaemmerei@bad-wildungen.de
Kontaktperson
Frau Sonja Waid (Amtsleiterin)
Frau Sylvia Eigenbrod
Frau Sabine Haller
Hausanschrift
Fax: 05621 701-467
Telefon Festnetz: 05621 701-201
E-Mail: sabine.haller@bad-wildungen.de
Herr Bernd Wildner
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701-209
Fax: 05621 701-467
E-Mail: bernd.wildner@bad-wildungen.de
Herrn Sebastian Schwieder
Frau Simone Michel
Frau Marleen Maiweg
Frau Pia Haase (stellv. Amtsleiterin)
Frau Nicole Grebing
Hausanschrift
Fax: 05621 701-467
Telefon Festnetz: 05621 701205
E-Mail: nicole.grebing@bad-wildungen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Straßenausbaubeiträge, Umlegungsausgleichsleistungen, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Beiträge auf Grund von Leistung, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Erschließungsbeiträge