Anliegerbescheinigung Ausstellung
    99012003012000

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    die zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ahnatal

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 40
    34290 Ahnatal

    Hausanschrift

    Wilhelmsthaler Straße 3
    34292 Ahnatal

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
    Dienstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
    Mittwoch: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
    Donnerstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr sowie 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
    Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05609 628-0

    Fax: 05609 628-114

    E-Mail: info@ahnatal.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 22.10.2008
    Technisch geändert am 01.10.2025

    Stichwörter

    Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Umlegungsausgleichsleistungen, Beiträge auf Grund von Leistung, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019