Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die zuständige Gemeinde
Zuständigkeit
die zuständige Gemeinde
Ansprechpartner
Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Fachdienst Gemeinsames Baumanagement
Beschreibung
Standort Rathaus: Aufgabenbereich "Bauordnung und Stadtplanung"
Standort Stadtwerke: Aufgabenbereich "Hochbau und Gebäudemanagement"
Adresse
Postanschrift
Baumbacher Straße 20
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Verwaltung/Stadtwerke bzw. nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: bauverwaltung@rotenburg.de
Kontaktperson
Frau Anke Gogolin
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6623 933-302
E-Mail: anke.gogolin@rotenburg.de
Fax: +49 6623 933-163
Herr Christian Offer
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Telefon Festnetz: +49 6623 933-300
E-Mail: christian.offer@rotenburg.de
Fax: +49 6623 933-163
Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Abt. 3 - Bauen & Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Verwaltung/Stadtwerke bzw. nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: bauamt@rotenburg.de
Kontaktperson
Frau Anke Gogolin
Herr Christian Offer
Formulare
Anliegerbescheinigung
erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Hinweise für Rotenburg a. d. Fulda: Spezielle Hinweise für Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Es fallen Gebühren nach der Verwaltungskostensatzung (§ 8 Abs. 1 Zif. 28) an. Sie betragen pro Flurstück 10,00 €, höchstens 50.00 €.
Es fallen Gebühren nach der Verwaltungskostensatzung (§ 8 Abs. 1 Zif. 28) an. Sie betragen pro Flurstück 10,00 €, höchstens 50.00 €.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Erschließungsbeiträge, Umlegungsausgleichsleistungen, Straßenausbaubeiträge, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten