Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    die zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Bauamt

    Aktuelles

    Das Bauamt beschäftigt sich mit der allgemeinen Bauverwaltung wie die Bearbeitung von Bauanträgen, neuen Baugebieten und Projekten im Hoch- und Tiefbau. Zudem wird das Gemeindezentrum vom Bauamt vermietet. Auch die Leitung des Bauhofs ist im Bauamt angesiedelt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulweg 5

    36145 Hofbieber

    (Rathaus)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hofbieber-Ortsmitte
      Linien:
      • Bus: Linie 20, 21, 22

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag:
    08.30 Uhr - 12.00 Uhr
    Dienstag:
    14:00 Uhr - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06657 987-1501(Martin Reinhard)

    Telefon: 06657 987-1502(Kerstin Reinhard)

    Telefon: 06657 987-1503(Fabian Mueller)

    Telefon: 06657 987-1504(Karl-Otto Henkel)

    Telefon: 066457 987-1505(Katja Sehling)

    Telefon: 06657 987-1506(Nicolai Bieker)

    Telefax: 06657 987-1599

    E-Mail: martin.reinhard@hofbieber.de

    E-Mail: karl-otto.henkel@hofbieber.de

    E-Mail: katja.stehling@hofbieber.de

    E-Mail: kerstin.reinhard@hofbieber.de

    E-Mail: fabian.mueller@hofbieber.de

    E-Mail: nicolai.bieker@hofbieber.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Martin Reinhard

    - Bauverwaltung

    - Gewässerschutzbeauftragter 

    - Hoch, Tief- und Straßenbau

    - Wasserversorgung und Abwasser

    - Feldwegebau

    Kerstin Reinhard

    - Bankbürgschaften

     - Rechnungsanweisungen

    - Bescheide Hausanschlüsse

    - Aufgrabungskataster 

    Karl-Otto Henkel

    - Bauanträge

    - Grundstücksverkehr

    - Bauleitplanung

    - Natur- & Landschaftsbeauftragter 

    - Dorferneuerung

    Fabian Müller

    - Wegeunterhalutng, Baumkataster

    - Unterhaltung unbebauter Grundstücke

    -Gewässerschutzbeauftragter

    -Gewässerunterhaltung

    - Pacht- und Mietverträge

    - Straßenbeleuchtung

    Katja Stehling

    - Abrechnungen Liegenschaften

    - Vorkaufsrecht

    - Versicherungs- und Schadensfälle

    -Vermietung Gemeindezentrum

    Nicolai Bieker

    - Liegenschaften

    - Hochbaumaßnahmen

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 22.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 01.05.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Umlegungsausgleichsleistungen, Beiträge auf Grund von Leistung, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Straßenausbaubeiträge, Erschließungsbeiträge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)