Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die zuständige Gemeinde
Zuständigkeit
die zuständige Gemeinde
Ansprechpartner
Bauamt
Aktuelles
Das Bauamt beschäftigt sich mit der allgemeinen Bauverwaltung wie die Bearbeitung von Bauanträgen, neuen Baugebieten und Projekten im Hoch- und Tiefbau. Zudem wird das Gemeindezentrum vom Bauamt vermietet. Auch die Leitung des Bauhofs ist im Bauamt angesiedelt.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hofbieber-Ortsmitte
Linien:- Bus: Linie 20, 21, 22
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag:
14:00 Uhr - 17.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06657 987-1501(Martin Reinhard)
Telefon: 06657 987-1502(Kerstin Reinhard)
Telefon: 06657 987-1503(Fabian Mueller)
Telefon: 06657 987-1504(Karl-Otto Henkel)
Telefon: 066457 987-1505(Katja Sehling)
Telefon: 06657 987-1506(Nicolai Bieker)
Telefax: 06657 987-1599
E-Mail: martin.reinhard@hofbieber.de
E-Mail: karl-otto.henkel@hofbieber.de
E-Mail: katja.stehling@hofbieber.de
E-Mail: kerstin.reinhard@hofbieber.de
E-Mail: fabian.mueller@hofbieber.de
E-Mail: nicolai.bieker@hofbieber.de
Internet
Weitere Informationen
Martin Reinhard
- Bauverwaltung
- Gewässerschutzbeauftragter
- Hoch, Tief- und Straßenbau
- Wasserversorgung und Abwasser
- Feldwegebau
Kerstin Reinhard
- Bankbürgschaften
- Rechnungsanweisungen
- Bescheide Hausanschlüsse
- Aufgrabungskataster
Karl-Otto Henkel
- Bauanträge
- Grundstücksverkehr
- Bauleitplanung
- Natur- & Landschaftsbeauftragter
- Dorferneuerung
Fabian Müller
- Wegeunterhalutng, Baumkataster
- Unterhaltung unbebauter Grundstücke
-Gewässerschutzbeauftragter
-Gewässerunterhaltung
- Pacht- und Mietverträge
- Straßenbeleuchtung
Katja Stehling
- Abrechnungen Liegenschaften
- Vorkaufsrecht
- Versicherungs- und Schadensfälle
-Vermietung Gemeindezentrum
Nicolai Bieker
- Liegenschaften
- Hochbaumaßnahmen
erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Umlegungsausgleichsleistungen, Beiträge auf Grund von Leistung, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Straßenausbaubeiträge, Erschließungsbeiträge