Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    die zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Gemeinde Breidenbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Bachstraße 4-14

    35236 Breidenbach

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Fußläufig erreichbar
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPNV
      Linien:
      • Bus: Linie X41: Dillenburg–Eschenburg–Biedenkopf (und zurück) (Expressbus)
    • Haltestelle: ÖPNV
      Linien:
      • Bus: Linie 491: Dillenburg–Niedereisenhausen–Biedenkopf (und zurück)
    • Haltestelle: ÖPNV
      Linien:
      • Bus: Linie MR-51: Biedenkopf–Niedereisenhausen–Friedensdorf–Biedenkopf
    • Haltestelle: ÖPNV
      Linien:
      • Bus: Linie MR-52: Biedenkopf–Friedensdorf–Niedereisenhausen-Biedenkopf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
    • Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
    • Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
    • Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
    • Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Terminvereinbarung

    Geringe oder keine Wartezeiten und die Sicherheit, dass der für Ihr Anliegen richtige Sachbearbeiter auch verfügbar ist.

    Buchen Sie einfach online einen verbindlichen Termin für Ihren Besuch in unserem Rathaus. Über die Online-Buchung haben Sie auch die Möglichkeit, den Termin nachträglich anzupassen oder bequem abzusagen.

    Natürlich können Sie Ihren Termin auch telefonisch unter 06465 680 vereinbaren.

    Kontakt

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Paypal, Bargeldlose Zahlung, Überweisung, Bargeldzahlung, Überweisung/Zahlschein, SEPA-Überweisung

    Bankverbindung

    Gemeinde Breidenbach

    Empfänger: Gemeinde Breidenbach

    IBAN: DE16 5335 0000 0140 0070 56

    BIC: HELADEF1MAR

    Bankinstitut: Sparkasse Marburg-Biedenkopf

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
    Bezahlmöglichkeiten: Some(Überweisung/Zahlschein (ist ein Bankformular, das bei einer Bareinzahlung auf ein fremdes oder eigenes Bankkonto verwendet wird.)), Some(Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay.)), Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)), Some(Überweisung), Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..)), Some(Barzahlung)

    Version

    Technisch geändert am 21.01.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bachstraße 4-14

    35236 Breidenbach

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Fußläufig erreichbar
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPNV
      Linien:
      • Bus: Linie X41: Dillenburg–Eschenburg–Biedenkopf (und zurück) (Expressbus)
    • Haltestelle: ÖPNV
      Linien:
      • Bus: Linie 491: Dillenburg–Niedereisenhausen–Biedenkopf (und zurück)
    • Haltestelle: ÖPNV
      Linien:
      • Bus: Linie MR-51: Biedenkopf–Niedereisenhausen–Friedensdorf–Biedenkopf
    • Haltestelle: ÖPNV
      Linien:
      • Bus: Linie MR-52: Biedenkopf–Friedensdorf–Niedereisenhausen-Biedenkopf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
    • Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
    • Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
    • Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
    • Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Terminvereinbarung

    Geringe oder keine Wartezeiten und die Sicherheit, dass der für Ihr Anliegen richtige Sachbearbeiter auch verfügbar ist.

    Buchen Sie einfach online einen verbindlichen Termin für Ihren Besuch in unserem Rathaus. Über die Online-Buchung haben Sie auch die Möglichkeit, den Termin nachträglich anzupassen oder bequem abzusagen.

    Natürlich können Sie Ihren Termin auch telefonisch unter 06465 680 vereinbaren.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.01.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 22.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 01.05.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Umlegungsausgleichsleistungen, Beiträge auf Grund von Leistung, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Straßenausbaubeiträge, Erschließungsbeiträge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)