Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die zuständige Gemeinde
Zuständigkeit
die zuständige Gemeinde
Ansprechpartner
Fachdienst Bauen, Liegenschaften, Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Marktplatz
Anzahl der Stellplätze: 30
Gebührenfrei
Parkplatz: Wilhelmstraße
Anzahl der Stellplätze: 12
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Wilhelmstraße
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Grzelachowski (Fachbereichsleiter)
Herr Junker (Sachbearbeiter)
Frau Ries (Sachbearbeiterin)
Frau Schuster (Sachbearbeiterin)
Herr Thomas (Sachbearbeiter)
Internet
Weitere Informationen
Das Erdgeschoss ist Rollstuhlgerecht zu erreichen. Benötigen sie Ansprechpartner aus den Obergeschossen wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro.
Stichwörter
Ausschreibungen, Bauabteilung, Bauamt, Bauen, Baugenehmigung, Baugenehmigungen, Bauleitplanung, Bauverwaltung, Erschließungs- und Straßenbeitragsrecht, Friedhof, Friedhofsamt, Friedhofsverwaltung, Friedhofswesen, Gebäudeunterhaltung, Landwirtschaft, Liegenschaften, Liegenschaftsamt
erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Erschließungsbeiträge, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Straßenausbaubeiträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Umlegungsausgleichsleistungen