Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    die zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Stadt Münzenberg - Bürgerbüro, Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 22

    35516 Münzenberg

    (Stadtteil Gambach)

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr

    Di. 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr

    Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

    Do.14:00 - 18:00 Uhr

    Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Friedhofsamt, Fundbüro, Meldeamt, Ordnungsamt, Passamt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Münzenberg - Bauwesen und Brandschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 22

    35516 Münzenberg

    (Stadtteil Gambach)

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr

    Di. 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr

    Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

    Do. 14:00 - 18:00 Uhr

    Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 22.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 01.05.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Umlegungsausgleichsleistungen, Beiträge auf Grund von Leistung, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Straßenausbaubeiträge, Erschließungsbeiträge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)