Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die zuständige Gemeinde
Zuständigkeit
die zuständige Gemeinde
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Kriftel - Bauleitplanung
Adresse
Hausanschrift
Frankfurter Straße 33-37
65830 Kriftel
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Frankfurter Straße 39
65830 Kriftel
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
E-Mail: bauamt@kriftel.de
Gemeindeverwaltung Kriftel - Bodenordnung
Adresse
Hausanschrift
Frankfurter Straße 33-37
65830 Kriftel
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Frankfurter Straße 39
65830 Kriftel
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
E-Mail: bauamt@kriftel.de
Gemeindeverwaltung Kriftel - Grundstücksmanagement
Adresse
Hausanschrift
Frankfurter Straße 33-37
65830 Kriftel
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Frankfurter Straße 39
65830 Kriftel
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
E-Mail: bauamt@kriftel.de
Kontaktperson
Tayfun Dasdemir
Hausanschrift
Frankfurter Straße 33-37
65830 KriftelE-Mail: tayfun.dasdemir@kriftel.de
Telefon Festnetz: 06192 4004-64
Fax: 06192 45514
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Umlegungsausgleichsleistungen, Beiträge auf Grund von Leistung, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge