Anliegerbescheinigung Ausstellung
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    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    die zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wald-Michelbach - GB IV - Finanzen, Kasse, EDV

    Adresse

    Postanschrift

    In der Gass 17

    69483 Wald-Michelbach

    Postanschrift

    Postfach 1140

    69479 Wald-Michelbach

    Öffnungszeiten

    Montag:

    08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr

    Dienstag:

    07.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

    Mittwoch:

    geschlossen

    Donnerstag:

    08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

    Freitag

    07.30 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06207 947-0

    Fax: 06207 947-170

    E-Mail: rathaus@wald-michelbach.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 22.10.2008

    Technisch geändert am 19.03.2025

    Stichwörter

    Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Straßenausbaubeiträge, Erschließungsbeiträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Umlegungsausgleichsleistungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019