Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die zuständige Gemeinde
Zuständigkeit
die zuständige Gemeinde
Ansprechpartner
Bau- und Grundstücksabteilung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08 bis 12 Uhr
Dienstag: 08 bis 12 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 08 bis 12 und 16 bis 18 Uhr
Freitag: 08 bis 12 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Tatjana Willmer
Hausanschrift
Fax: +49 6251 9602-470
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-403
E-Mail: tatjana.willmer@einhausen.de
Frau Heike Kaiser (Leitung Bau- und Grundstücksabteilung)
Hausanschrift
E-Mail: heike.kaiser@einhausen.de
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-401
Fax: +49 6251 9602-470
Herr Rochus Grieser
Hausanschrift
Fax: +49 6251 9602-470
E-Mail: rochus.grieser@einhausen.de
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-402
Herr Tobias Hübner
Hausanschrift
E-Mail: tobias.huebner@einhausen.de
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-404
Fax: +49 6251 9602-470
Internet
Haupt- und Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08 bis 12 UhrDienstag: 08 bis 12 UhrMittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08 bis 12 und 16 bis 18 Uhr Freitag: 08 bis 12 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Torsten Bohrer
Hausanschrift
Fax: +49 6251 9602-270
E-Mail: torsten.bohrer@einhausen.de
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-202
Herr Andreas Derst (Leitung Haupt- und Ordnungsamt)
Hausanschrift
E-Mail: andreas.derst@einhausen.de
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-201
Fax: +49 6251 9602-270
Internet
erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Straßenausbaubeiträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Umlegungsausgleichsleistungen, Erschließungsbeiträge, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten