Wohnungsbau Förderung

    Soziale Wohnraumförderung

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Wohnungs- bzw. Hauseigentümer oder Wohnungsunternehmen Förderung für sozialen Wohnungsbau erhalten.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Privatperson ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bauen oder erwerben möchten oder sich als Wohnungseigentümer bzw. -unternehmen im sozialen Wohnungsbau engagieren wollen, können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Neubau von Mietwohnungen
    Für die Schaffung von Mietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können zinsgünstige Darlehen und Finanzierungszuschüsse vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen gefördert.

    Modernisierung von Mietwohnungen
    Das Land Hessen fördert im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung auch Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand (ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen).
     

    Modellprojekte
    Modellprojekte des sozialen Mietwohnungsbaus, die u. a. das Ziel haben, neue Konzepte hinsichtlich

    • kostengünstigen Bauens,
    • flexibler Grundrisse,
    • Reduktion von Nebenkosten des Wohnens,
    • Anreize zur Reduzierung des persönlichen Wohnflächenkonsums,
    • Aufstockungen, Ausbau von Dachgeschossen und Umbau oder
    • gemeinschaftlicher Wohnformen

    zu testen, können bei Nachweis investiver Mehrkosten mit einer zusätzlichen Darlehenspauschale gefördert werden. Auch nicht-investive Mehrausgaben (z. B. wissenschaftliche Begleitforschung, architektonische Wettbewerbe) können bezuschusst werden.

    Eine Antragstellung ist online möglich und setzt voraus, dass das Vorhaben bei der örtlichen Wohnraumförderstelle bereits zur sozialen Mietwohnraumförderung angemeldet wurde.

    Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum
    Das Land Hessen fördert Umbaumaßnahmen im bestehenden Wohneigentum mittels Kostenzuschüssen, damit Menschen mit Behinderungen weiter einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Wohnraumförderstelle oder bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

    Ansprechpartner

    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserleistraße 29-35

    63067 Offenbach am Main

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Werra-Meißner-Kreis - Fachbereich 7 - Bauen, Verwaltungsliegenschaften, Wasser- und Klimaschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Honer Str. 49

    37269 Oberhone

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: ausreichende Zahl vorhanden
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eschwege-Niederhone
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie R 7
    • Haltestelle: ESW-Oberhone, Honer Straße
      Linien:
      • Bus: Linie 231.4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    täglich 9:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr

    Abweichende Sprechzeiten:

    Straßenverkehrsbehörde Eschwege
    Mo. – Do: 08:30 – 12:00 Uhr
    Mo.: 14:00 – 16:00 Uhr
    Do.: 14:00 – 17:00 Uhr
    Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr

    Straßenverkehrsbehörde Witzenhausen
    Di., Mi., Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr

    Darüber hinaus können Termine individuell vereinbart werden.

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis

    Empfänger: Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis

    IBAN: DE04 5225 0030 0000 0013 47

    BIC: HELADEF1ESW

    Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Das Vorhaben ist bereits bei der örtlichen Wohnraumförderstelle zur sozialen Mietwohnraumförderung angemeldet.
    • Mietwohnungsbau: Die Eigenleistung der Bauherrschaft muss mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten betragen. Das Einkommen der wohnberechtigten Haushalte darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
    • Wohneigentum: Das Einkommen der förderberechtigten Haushalte darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Beim Neubau oder Erwerb einer Gebrauchtimmobilie muss das vorhandene Eigenkapital bzw. Vermögen zwischen 10 und 50 Prozent der Gesamtkosten betragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Grundsätzlich darf erst nach Erteilung der Förderzusage mit der Bau- oder Modernisierungsmaßnahme begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden. 

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Eigentumswohnung, Eigenheimförderung, Eigenheim, HMWEVW, Sozialer Wohnungsbau, Modellprojekte, Förderung, Wohnbauförderstelle, Wohnbauförderung, Wohneigentumsförderung, Wohnungsbauförderung, Zuschuss, Wohnraumförderstelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English