Soziale Wohnraumförderung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Wohnungs- bzw. Hauseigentümer oder Wohnungsunternehmen Förderung für sozialen Wohnungsbau erhalten.
Beschreibung
Wenn Sie als Privatperson ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bauen oder erwerben möchten oder sich als Wohnungseigentümer bzw. -unternehmen im sozialen Wohnungsbau engagieren wollen, können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Neubau von Mietwohnungen
Für die Schaffung von Mietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können zinsgünstige Darlehen und Finanzierungszuschüsse vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen gefördert.
Modernisierung von Mietwohnungen
Das Land Hessen fördert im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung auch Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand (ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen).
Modellprojekte
Modellprojekte des sozialen Mietwohnungsbaus, die u. a. das Ziel haben, neue Konzepte hinsichtlich
- kostengünstigen Bauens,
- flexibler Grundrisse,
- Reduktion von Nebenkosten des Wohnens,
- Anreize zur Reduzierung des persönlichen Wohnflächenkonsums,
- Aufstockungen, Ausbau von Dachgeschossen und Umbau oder
- gemeinschaftlicher Wohnformen
zu testen, können bei Nachweis investiver Mehrkosten mit einer zusätzlichen Darlehenspauschale gefördert werden. Auch nicht-investive Mehrausgaben (z. B. wissenschaftliche Begleitforschung, architektonische Wettbewerbe) können bezuschusst werden.
Eine Antragstellung ist online möglich und setzt voraus, dass das Vorhaben bei der örtlichen Wohnraumförderstelle bereits zur sozialen Mietwohnraumförderung angemeldet wurde.
Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum
Das Land Hessen fördert Umbaumaßnahmen im bestehenden Wohneigentum mittels Kostenzuschüssen, damit Menschen mit Behinderungen weiter einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Wohnraumförderstelle oder bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Hinweise für Kassel: Wohnungsbauförderung
Servicezentrum Regionalentwicklung
Servicezentrum Regionalentwicklung
Ansprechpartner
Stadt Vellmar
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Dienstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Mittwoch: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Freitag: 08.00-12.30 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Die Sprechzeiten der Verwaltung im Rathaus weichen von den Öffnungszeiten des Bürger- Service wie folgt ab: Montag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Dienstag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Mittwoch: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Donnerstag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Freitag: 08.30-12.00 Uhr
Liegenschaften
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Formulare
Die Antragstellung ist online möglich:
Hinweise für Kassel: Wohnungsbauförderung
Alle erforderlichen Unterlagen und Anträge erhalten Sie bei der Wohnungsbauförderstelle oder im Internet: www.wibank.de. Unter Bauen und Wohnen sind dort die einzelnen Programme aufgeführt. Dahinter finden Sie vertiefende Informationen und die notwendigen Anträge stehen Ihnen unter Downloads zur Verfügung.
Alle erforderlichen Unterlagen und Anträge erhalten Sie bei der Wohnungsbauförderstelle oder im Internet: www.wibank.de. Unter Bauen und Wohnen sind dort die einzelnen Programme aufgeführt. Dahinter finden Sie vertiefende Informationen und die notwendigen Anträge stehen Ihnen unter Downloads zur Verfügung.
Voraussetzungen
- Das Vorhaben ist bereits bei der örtlichen Wohnraumförderstelle zur sozialen Mietwohnraumförderung angemeldet.
- Mietwohnungsbau: Die Eigenleistung der Bauherrschaft muss mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten betragen. Das Einkommen der wohnberechtigten Haushalte darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
- Wohneigentum: Das Einkommen der förderberechtigten Haushalte darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Beim Neubau oder Erwerb einer Gebrauchtimmobilie muss das vorhandene Eigenkapital bzw. Vermögen zwischen 10 und 50 Prozent der Gesamtkosten betragen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kassel: Wohnungsbauförderung
- Gesetz über die Förderung von sozialem Wohnraum in Hessen
- Richtlinie zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum
- Richtlinie zur sozialen Mietwohnraumförderung
- Richtlinie für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum
- Gesetz über die Förderung von sozialem Wohnraum in Hessen
- Richtlinie zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum
- Richtlinie zur sozialen Mietwohnraumförderung
- Richtlinie für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum
Verfahrensablauf
Hinweise für Kassel: Wohnungsbauförderung
Hessen-Darlehen bzw. ein Hessen Baudarlehen: Der Antrag wird bei uns gestellt und dann an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank des Landes Hessen (WI-Bank) weitergeleitet.
Soziale Mietwohnraumförderung: Die Anmeldungen und Zusagen erfolgen über den Landkreis beim zuständigen Ministerium.
Förderung des behindertengerechten Umbaus: Hierbei handelt es sich um ein Programm der sozialen Wohnraumförderung mit begrenzten Mitteln. Vor der Antragstellung ist eine Bedarfsanmeldung erforderlich.
Hessen-Darlehen bzw. ein Hessen Baudarlehen: Der Antrag wird bei uns gestellt und dann an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank des Landes Hessen (WI-Bank) weitergeleitet.
Soziale Mietwohnraumförderung: Die Anmeldungen und Zusagen erfolgen über den Landkreis beim zuständigen Ministerium.
Förderung des behindertengerechten Umbaus: Hierbei handelt es sich um ein Programm der sozialen Wohnraumförderung mit begrenzten Mitteln. Vor der Antragstellung ist eine Bedarfsanmeldung erforderlich.
Fristen
Grundsätzlich darf erst nach Erteilung der Förderzusage mit der Bau- oder Modernisierungsmaßnahme begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden.
Kosten
Hinweise für Kassel: Wohnungsbauförderung
Die WI-Bank erhebt für bewilligte Darlehen ein Prozent (des Nominaldarlehens) Bearbeitungsgebühr.
Die WI-Bank erhebt für bewilligte Darlehen ein Prozent (des Nominaldarlehens) Bearbeitungsgebühr.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wohnbauförderung, Eigentumswohnung, HMWEVW, Eigenheimförderung, Förderung, Wohnbauförderstelle, Sozialer Wohnungsbau, Wohnungsbauförderung, Eigenheim, Wohneigentumsförderung, Wohnraumförderstelle, Modellprojekte, Zuschuss