Wohnungsbau Förderung

    Soziale Wohnraumförderung

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Wohnungs- bzw. Hauseigentümer oder Wohnungsunternehmen Förderung für sozialen Wohnungsbau erhalten.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Privatperson ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bauen oder erwerben möchten oder sich als Wohnungseigentümer bzw. -unternehmen im sozialen Wohnungsbau engagieren wollen, können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Neubau von Mietwohnungen
    Für die Schaffung von Mietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können zinsgünstige Darlehen und Finanzierungszuschüsse vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen gefördert.

    Modernisierung von Mietwohnungen
    Das Land Hessen fördert im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung auch Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand (ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen).
     

    Modellprojekte
    Modellprojekte des sozialen Mietwohnungsbaus, die u. a. das Ziel haben, neue Konzepte hinsichtlich

    • kostengünstigen Bauens,
    • flexibler Grundrisse,
    • Reduktion von Nebenkosten des Wohnens,
    • Anreize zur Reduzierung des persönlichen Wohnflächenkonsums,
    • Aufstockungen, Ausbau von Dachgeschossen und Umbau oder
    • gemeinschaftlicher Wohnformen

    zu testen, können bei Nachweis investiver Mehrkosten mit einer zusätzlichen Darlehenspauschale gefördert werden. Auch nicht-investive Mehrausgaben (z. B. wissenschaftliche Begleitforschung, architektonische Wettbewerbe) können bezuschusst werden.

    Eine Antragstellung ist online möglich und setzt voraus, dass das Vorhaben bei der örtlichen Wohnraumförderstelle bereits zur sozialen Mietwohnraumförderung angemeldet wurde.

    Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum
    Das Land Hessen fördert Umbaumaßnahmen im bestehenden Wohneigentum mittels Kostenzuschüssen, damit Menschen mit Behinderungen weiter einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können.
     

    Hinweise für Kassel: Wohnungsbauförderung

    Weitere Förderprogramme:

    Erwerb von Belegungsrechten
    Um Wohnungen für Haushalte mit geringerem Einkommen und bezahlbaren Mieten bereit zu stellen, zahlt das Land Hessen Zuschüsse an Hauseigentümer von mindestens 4 Wohnungen.
    Als Ausgleich für die 10 jährige Mietpreis- und Belegungsbindung wird bei der erstmaligen Bindung ein Zuschuss in Höhe von 300 Euro/qm förderfähige Wohnfläche gewährt.

    Die Miete liegt für die Dauer der Belegungsbindung 2,50 Euro/qm/Monat unter der ortsüblichen Vergleichsmiete.
    Für die Verlängerung von bestehenden Mietpreis- und Belegungsbindungen gibt es ebenfalls reduzierte Förderm��glichkeiten.

    Programme des Bundes
    Bei Fragen zur Wärmedämmung oder anderer Energiesparmaßnahmen an Gebäuden (auch Passivhäuser) und bei Fragen zu erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Wind-, Wasserkraft, Erdwärme, etc.) wenden sie sich bitte an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder an das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle.

    Programme des Landes
    Die Informationen zu den Landesprogrammen, die aktuellen Darlehenskonditionen und die notwendigen Formulare können im Internet unter dem folgenden Link aufgerufen werden Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen


    Daten zum Wohnungsmarkt
    Neben den Informationen zur Wohnungsbauförderung können sie auch allgemeine Daten zum Wohnungsmarkt erhalten.

    Wohnungsmarktdaten 2012

    Wohnungsmarktdaten 2013

    Wohnungsmarktdaten 2014

    Wohnungsmarktdaten 2015

    Wohnungsmarktdaten 2016

    Wohnungsmarktbericht 2017

    Aktualisierte Daten und Fakten 2017

    Wohnungsmarktdaten 2018

    Wohnungsmarktdaten 2019

    Wohnungsmarktdaten 2020

    Wohnungsmarktdaten 2021

    Wohnungsmarktdaten 2022

    Wohnraumbedarfsanalyse für die Stadt Kassel

    Wohnraumversorgungskonzept 2022 - barrierefreie Version

    Wohnraumversorgungskonzept 2022

    Weitere Förderprogramme:

    Erwerb von Belegungsrechten
    Um Wohnungen für Haushalte mit geringerem Einkommen und bezahlbaren Mieten bereit zu stellen, zahlt das Land Hessen Zuschüsse an Hauseigentümer von mindestens 4 Wohnungen.
    Als Ausgleich für die 10 jährige Mietpreis- und Belegungsbindung wird bei der erstmaligen Bindung ein Zuschuss in Höhe von 300 Euro/qm förderfähige Wohnfläche gewährt.

    Die Miete liegt für die Dauer der Belegungsbindung 2,50 Euro/qm/Monat unter der ortsüblichen Vergleichsmiete.
    Für die Verlängerung von bestehenden Mietpreis- und Belegungsbindungen gibt es ebenfalls reduzierte Fördermglichkeiten.

    Programme des Bundes
    Bei Fragen zur Wärmedämmung oder anderer Energiesparmaßnahmen an Gebäuden (auch Passivhäuser) und bei Fragen zu erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Wind-, Wasserkraft, Erdwärme, etc.) wenden sie sich bitte an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder an das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle.

    Programme des Landes
    Die Informationen zu den Landesprogrammen, die aktuellen Darlehenskonditionen und die notwendigen Formulare können im Internet unter dem folgenden Link aufgerufen werden Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen


    Daten zum Wohnungsmarkt
    Neben den Informationen zur Wohnungsbauförderung können sie auch allgemeine Daten zum Wohnungsmarkt erhalten.

    Wohnungsmarktdaten 2012

    Wohnungsmarktdaten 2013

    Wohnungsmarktdaten 2014

    Wohnungsmarktdaten 2015

    Wohnungsmarktdaten 2016

    Wohnungsmarktbericht 2017

    Aktualisierte Daten und Fakten 2017

    Wohnungsmarktdaten 2018

    Wohnungsmarktdaten 2019

    Wohnungsmarktdaten 2020

    Wohnungsmarktdaten 2021

    Wohnungsmarktdaten 2022

    Wohnraumbedarfsanalyse für die Stadt Kassel

    Wohnraumversorgungskonzept 2022 - barrierefreie Version

    Wohnraumversorgungskonzept 2022

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Wohnraumförderstelle oder bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

    Ansprechpartner

    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserleistraße 29-35

    63067 Offenbach am Main

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Wohnen

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Königsstraße 3-5

    34117 Kassel

    (Victoria-Haus)

    Öffnungszeiten

    Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Kontaktperson

    • Frau Angela Lindner
    • Frau Patricia Fürst

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Das Vorhaben ist bereits bei der örtlichen Wohnraumförderstelle zur sozialen Mietwohnraumförderung angemeldet.
    • Mietwohnungsbau: Die Eigenleistung der Bauherrschaft muss mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten betragen. Das Einkommen der wohnberechtigten Haushalte darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
    • Wohneigentum: Das Einkommen der förderberechtigten Haushalte darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Beim Neubau oder Erwerb einer Gebrauchtimmobilie muss das vorhandene Eigenkapital bzw. Vermögen zwischen 10 und 50 Prozent der Gesamtkosten betragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Grundsätzlich darf erst nach Erteilung der Förderzusage mit der Bau- oder Modernisierungsmaßnahme begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kassel: Wohnungsbauförderung

    Die Informationen zu den Landesprogrammen, die aktuellen Darlehenskonditionen und die notwendigen Formulare können im Internet unter dem folgenden Link aufgerufen werden.
    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

    Die Informationen zu den Landesprogrammen, die aktuellen Darlehenskonditionen und die notwendigen Formulare können im Internet unter dem folgenden Link aufgerufen werden.
    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 22.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wohnbauförderung, Eigentumswohnung, HMWEVW, Eigenheimförderung, Förderung, Wohnbauförderstelle, Sozialer Wohnungsbau, Wohnungsbauförderung, Eigenheim, Wohneigentumsförderung, Wohnraumförderstelle, Modellprojekte, Zuschuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)