Soziale Wohnraumförderung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Wohnungs- bzw. Hauseigentümer oder Wohnungsunternehmen Förderung für sozialen Wohnungsbau erhalten.
Beschreibung
Wenn Sie als Privatperson ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bauen oder erwerben möchten oder sich als Wohnungseigentümer bzw. -unternehmen im sozialen Wohnungsbau engagieren wollen, können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Neubau von Mietwohnungen
Für die Schaffung von Mietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können zinsgünstige Darlehen und Finanzierungszuschüsse vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen gefördert.
Modernisierung von Mietwohnungen
Das Land Hessen fördert im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung auch Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand (ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen).
Modellprojekte
Modellprojekte des sozialen Mietwohnungsbaus, die u. a. das Ziel haben, neue Konzepte hinsichtlich
- kostengünstigen Bauens,
- flexibler Grundrisse,
- Reduktion von Nebenkosten des Wohnens,
- Anreize zur Reduzierung des persönlichen Wohnflächenkonsums,
- Aufstockungen, Ausbau von Dachgeschossen und Umbau oder
- gemeinschaftlicher Wohnformen
zu testen, können bei Nachweis investiver Mehrkosten mit einer zusätzlichen Darlehenspauschale gefördert werden. Auch nicht-investive Mehrausgaben (z. B. wissenschaftliche Begleitforschung, architektonische Wettbewerbe) können bezuschusst werden.
Eine Antragstellung ist online möglich und setzt voraus, dass das Vorhaben bei der örtlichen Wohnraumförderstelle bereits zur sozialen Mietwohnraumförderung angemeldet wurde.
Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum
Das Land Hessen fördert Umbaumaßnahmen im bestehenden Wohneigentum mittels Kostenzuschüssen, damit Menschen mit Behinderungen weiter einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können.
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
Mietwohnungsbauförderung
Für die Schaffung von Neubaumietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können Darlehen vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum gefördert.
Modernisierung von Mietwohnungen
Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand des sozialen Wohnungsbaus (beispielsweise Grundrissveränderungen, Anbau von Balkonen, Wohnumfeldmaßnahmen, Modernisierung der sanitären Einrichtungen). Ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen oder energetische Sanierungen (beispielsweise Dämmung des Daches/Außenfassade etc.).
Anträge hierfür können auch bei unserer Wohnbauförderstelle gestellt werden.
Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum
Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattung an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld). Die Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig und unabhängig leben können. Außerdem sollen die Wohngebäude und Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.
Mietwohnungsbauförderung
Für die Schaffung von Neubaumietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können Darlehen vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum gefördert.
Modernisierung von Mietwohnungen
Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand des sozialen Wohnungsbaus (beispielsweise Grundrissveränderungen, Anbau von Balkonen, Wohnumfeldmaßnahmen, Modernisierung der sanitären Einrichtungen). Ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen oder energetische Sanierungen (beispielsweise Dämmung des Daches/Außenfassade etc.).
Anträge hierfür können auch bei unserer Wohnbauförderstelle gestellt werden.
Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum
Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattung an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld). Die Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig und unabhängig leben können. Außerdem sollen die Wohngebäude und Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Wohnraumförderstelle oder bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Wohnungsbauförderung
Adresse
Postanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Öffnungszeiten
Achtung: Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wenden Sie sich bitte schriftlich, telefonisch oder per Mail an Ihre Sachbearbeiter.
Kontakt
E-Mail: wohnungsbau@kreis-bergstrasse.de
Kontaktperson
Frau Martina Pfeiffer
Stadt Lindenfels
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz am Löwenbrunnen
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag 8:30 - 12:00 Uhr
- Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
- Mittwoch geschlossen
- Donnerstag 8.30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
- Freitag 8:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung. Sprechstunde des Bürgermeisters nur nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Formulare
Die Antragstellung ist online möglich:
Voraussetzungen
- Das Vorhaben ist bereits bei der örtlichen Wohnraumförderstelle zur sozialen Mietwohnraumförderung angemeldet.
- Mietwohnungsbau: Die Eigenleistung der Bauherrschaft muss mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten betragen. Das Einkommen der wohnberechtigten Haushalte darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
- Wohneigentum: Das Einkommen der förderberechtigten Haushalte darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Beim Neubau oder Erwerb einer Gebrauchtimmobilie muss das vorhandene Eigenkapital bzw. Vermögen zwischen 10 und 50 Prozent der Gesamtkosten betragen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Grundsätzlich darf erst nach Erteilung der Förderzusage mit der Bau- oder Modernisierungsmaßnahme begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden.
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
Grundsätzlich darf erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides mit der Bau- oder Modernisierungsmaßnahme begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden.
Grundsätzlich darf erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides mit der Bau- oder Modernisierungsmaßnahme begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden.
Bemerkungen
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
Informationen zu den Landesprogrammen, die aktuellen Darlehenskonditionen und die notwendigen Formulare finden Sie bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wohnbauförderung, Eigentumswohnung, HMWEVW, Eigenheimförderung, Förderung, Wohnbauförderstelle, Sozialer Wohnungsbau, Wohnungsbauförderung, Eigenheim, Wohneigentumsförderung, Wohnraumförderstelle, Modellprojekte, Zuschuss