Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen nach BImSchG Gewährung

    Schallschutz (passiv) an Bundesfern- und Landesstraßen

    Beschreibung

    Schallschutz bedeutet der Schutz vor Lärm, einschließlich Straßenlärm. Haus- und Wohnungseigentümer können dabei verschiedene Schallschutzmaßnahmen ergreifen. Eine mögliche Maßnahme ist der passive Schallschutz an Bundesfern- und Landesstraßen.

    Unterbleiben aktive Lärmschutzmaßnahmen an der Bundesfern- oder Landesstraße, können passive Lärmschutzmaßnahmen in Betracht kommen, wenn die berechneten Beurteilungspegel

    • an neu gebauten oder wesentlich geänderten Straßen die Immissionsgrenzwerte der Lärmvorsorge bzw.
    • an bestehenden Straßen die Auslösewerte der Lärmsanierung

    an der baulichen Anlage überschreiten. Für Wohnräume gelten der maßgebliche Tagesgrenzwert und für Schlafräume der maßgebliche Nachtgrenzwert.

    Bei der Lärmvorsorge ergeben sich die Ansprüche aus dem Planfeststellungsbeschluss.

    In baulichen Anlagen werden Räume geschützt, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Nicht schutzbedürftige Räume sind z. B. Bäder, Toiletten, Treppenhäuser und Flure.

    Passive Schallschutzmaßnahmen sind bauliche Verbesserungen an Umfassungsbauteilen (insbesondere Fenster, Türen, Rollladenkästen, Wände und Dächer) schutzbedürftiger Räume, welche die Einwirkungen durch Verkehrslärm mindern. Dazu genügt i. d. R. der Einbau von Schallschutzfenstern, in Schlafräumen auch Lüftungseinrichtungen.

    Für erbrachte Aufwendungen für notwendige passive Schallschutzmaßnahmen an baulichen Anlagen sind Erstattungen möglich, sofern der berechnete Beurteilungspegel an der baulichen Anlage den maßgeblichen Immissionsgrenzwert am Tage (gilt für Wohnräume) oder in der Nacht (gilt für Schlafräume) überschreitet.

    Zuständigkeit

    Antragsteller (Haus- und Wohnungseigentümer) wenden sich an Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement.

    Informationen zu den regional zuständigen Außenstellen von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement finden Sie hier:

    Ansprechpartner

    Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 10

    65185 Wiesbaden

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2016

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Fachdienst Bauen, Forst & Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlgrabenstraße 1

    35614 Aßlar

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Am Rathaus / Am Sportgelände
    Anzahl der Stellplätze: 140
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Am Rathaus / Am Sportgelände
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Zugang nur nach Terminvergabe.

    Besucher*innen werden in geeigneten Räumlichkeiten empfangen.

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
    Di. 07:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
    Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Aßlar

    Empfänger: Stadt Aßlar

    IBAN: DE90 5155 0035 0020 0001 05

    BIC: HELADEF1WET

    Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Da unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich an die zuständige Stelle zu wenden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Vor Durchführung der passiven Lärmschutzmaßnahmen ist

    • ein Antrag zu stellen und
    • eine Vereinbarung über die Erstattung mit dem Träger der Straßenbaulast, vertreten durch Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement, abzuschließen.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der freiwilligen Lärmsanierung hat der Eigentümer 25 Prozent der Kosten für den passiven Lärmschutz selbst zu tragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 18.01.2013

    Version

    Technisch erstellt am 22.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Lärm, Schallschutz, Lärmvorsorge, Straßenlärm, Lärmschutzfenster, Schall, Lärmschutz, Verkehrslärm

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)