Maklertätigkeiten - Erlaubnis
Sie möchten gewerbsmäßig Immobilien oder Darlehensverträge vermitteln? Hierfür benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis. Dies gilt auch, wenn Sie gewerbsmäßig Wohnimmobilien verwalten oder Bauvorhaben vorbereiten und durchführen möchten.
Beschreibung
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie gewerbsmäßig Folgendes anbieten möchten:
- Vermittlung von Immobilien (Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler),
- Vermittlung von Darlehensverträgen (außer Immobiliardarlehen für Verbraucherinnen und Verbraucher),
- Verwaltung von Wohnimmobilien (Wohnimmobilienverwalter und Wohnimmobilienverwalterin) oder
- Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen (Bauträger, Baubetreuer)
Je nachdem, welche Erlaubnis Sie beantragen, sind Sie berechtigt, zum Beispiel folgende Tätigkeiten auszuführen:
- Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sowie Vermittlung des Verkaufs, der Belastung, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken
- Vermittlung von Wohnungseigentum sowie von Verträgen über Hypotheken und Grundschulden,
- Vermittlung gewerblicher Räume sowie von Wohnräumen, das heißt alle Arten von Raumüberlassungen einschließlich Pacht und Untermiete, also auch Wohnungs- und Zimmervermittlung.
- Vermittlung von Darlehen (außer Immobilienfinanzierung für Verbraucher)
- Planung oder Durchführung von Bauvorhaben unter Verwendung fremder Vermögenswerte, zum Beispiel mit Vermögen von Mieterinnen und Mietern, Pächterinnen und Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder Personen, die sich um Erwerbs- oder Nutzungsrechte bewerben. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob Sie im eigenen Namen auftreten (Bauträger), oder ob Sie für Dritte handeln (Baubetreuer). In Betracht kommen beispielsweise folgende Tätigkeiten: Bauantrag stellen, Architekten und Handwerker beauftragen, Finanzierungsmittel beschaffen und abrufen, Versicherungen abschließen, die Kalkulation späterer Mieten.
- Verwaltung von vermieteten Wohnungen oder des gemeinschaftlichen Wohnungseigentums mehrerer Personen. Verwalterin oder Verwalter sind Sie beispielsweise, wenn Sie
- Beschlüsse der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer durchführen und für die Durchsetzung der Hausordnung sorgen;
- die für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen treffen;
- alle Zahlungen und Leistungen veranlassen und entgegennehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen;
- eingenommene Gelder verwalten.
Für die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen benötigen Sie eine andere, gesonderte gewerberechtliche Erlaubnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In den Kreisfreien Städten an die Magistrate und in den Landkreisen an die Kreisausschüsse.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln:
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Kriftel - Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Frankfurter Straße 33-37
65830 Kriftel
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
E-Mail: gewerbeamt@kriftel.de
Kontaktperson
Volker Kaufmann (Fachbereichsleitung 2: Sicherheit und Ordnung)
Hausanschrift
Frankfurter Straße 33-37
65830 KriftelE-Mail: volker.kaufmann@kriftel.de
Telefon Festnetz: 06192 4004-50
Fax: 06192 45514
Main-Taunus-Kreis - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr*
Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr*
Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
* Besondere Öffnungszeiten - Bereich Allgemeine und Humanitäre Aufenthaltsrechte
Dienstag 13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag 13:30 -17:30 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Gewerbe § 34 i GewO Eintragung Vermittlerregister natürliche Person (Antrag)
Gewerbe § 34 c GewO Erteilung einer Erlaubnis (Antrag)
Gewerbe § 34 i GewO Eintragung Vermittlerregister juristische Person (Antrag)
Gewerbe § 34 c GewO Negativerklärung Makler- und Bauträgerverordnung
Gewerbe § 34 i GewO Erteilung einer Erlaubnis (Antrag)
Gewerbe § 34 c GewO (Teil-)Verzicht auf die Erlaubnis
Gewerbe § 34 i GewO Mitwirkende Personen (IHK)
Gewerbe § 34 i GewO Immobiliendarlehensvermittler (Merkblatt)
Voraussetzungen
- Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre wegen eines Verbrechens oder wegen einer (gesetzlich näher bezeichneten) Vermögensstraftat rechtskräftig verurteilt wurden.
- Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen: Über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
- Wenn Sie als Wohnimmobilienverwalterin oder -verwalter tätig sein möchten, benötigen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens EUR 500.000 für jeden Versicherungsfall und EUR 1.000.000 für alle Versicherungsfälle eines Jahres.
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Main-Taunus-Kreis: Maklertätigkeiten, Erlaubnis
Hinweis MTK:
- für natürliche Personen 338,00 Euro
- für juristische Personen 392,00 Euro
- Erlaubnis Immobiliardarlehensvermittler 1.300,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Immobilienmaklerinnen und -makler sowie Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwalten ebenso wie deren Personal sind entsprechend ihrer ausgeübten Tätigkeit zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 09.09.2021
Stichwörter
Bauvorhaben, Makler, Bauträger, Wohnungsvermittlung, Verwaltung von Wohnimmobilien, Vermittlung von Wohnimmobilien, Baubetreuung, Betreuung von Bauvorhaben, Durchführung von Bauvorhaben, Wohnungseigentumsverwaltung, Vermitteln von Verträgen, Planung von Bauvorhaben, Vermittlung von Darlehensvertrag, Verbraucherdarlehensvertrag, Darlehensvermittlung, Vermittlung Wohnungskauf, Hausverwaltung, Vermittlung Hauskauf, Vorbereitung von Bauvorhaben, Darlehensvertrag, Immobilienverwaltung, Darlehensverträge, Wohnungsverwaltung, Vermittlung von Darlehen, Baubetreuer, Darlehensvermittler