Anzeige der Errichtung, der wesentlichen Änderung oder von Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen Entgegennahme
    99129089261000

    Heizölanlage

    Beschreibung

    Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
    wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:

    • die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
    • die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
    • alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die unteren Wasserbehörden, die beim Kreisausschuss und dem Magistrat der Kreisfreien Städte angesiedelt sind.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Umwelt und Klimaschutz

    Adresse

    Besucheranschrift

    Jahnstraße 4

    35066 Frankenberg (Eder)

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Auf Lülingskreuz 60

    34497 Korbach

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Südring 2

    34497 Korbach

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erforderliche Unterlagen:

    • vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen (einen Vordruck gibt es bei den unteren Wasserbehörden oder zum Herunterladen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg

    • vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen

    Anzeigevordruck und Sachverständigen Listen

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anzeige der Heizölanlage muss schriftlich erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 22.10.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Lagerung von Heizöl, Heizölanlage, HMUKLV, Heizöltank, Heizöllagerung, Heizölpreis, Heizöl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019