Heizölanlage
Beschreibung
Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:
- die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
- die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
- alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage
Zuständigkeit
Zuständig sind die unteren Wasserbehörden, die beim Kreisausschuss und dem Magistrat der Kreisfreien Städte angesiedelt sind.
Ansprechpartner
Für Rotenburg a. d. Fulda wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen (einen Vordruck gibt es bei den unteren Wasserbehörden oder zum Herunterladen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anzeige der Heizölanlage muss schriftlich erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Heizöllagerung, HMUKLV, Heizöltank, Heizölpreis, Lagerung von Heizöl, Heizölanlage, Heizöl