Heizölanlage
Beschreibung
Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:
- die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
- die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
- alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage
Zuständigkeit
Zuständig sind die unteren Wasserbehörden, die beim Kreisausschuss und dem Magistrat der Kreisfreien Städte angesiedelt sind.
Ansprechpartner
Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachdienst Wasser- und Bodenschutz
Aktuelles
Beschreibung
Die Wasseraufsicht und der Bodenschutz sind staatliche Aufgaben und werden in den Kreisen von den Unteren Wasserbehörden wahrgenommen. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf beim Fachdienst Wasser- und Bodenschutz angesiedelt.
Die Untere Wasserbehörde nimmt dabei grundsätzlich alle Aufgabe nach den Wassergesetzen (u. a. Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Hessisches Wassergesetz (HWG) etc.) wahr, soweit nicht Aufgaben auf das Regierungspräsidium Gießen, Abteilung Staatliches Umweltamt, Marburger Straße 91, 35396 Gießen (Tel.: 0641/303-0) als Obere Wasserbehörde übertragen worden sind. Eine solche Aufgabe ist z. B. die Aufsicht über Kläranlagen, die für mehr als 20.000 Einwohner (z. B. Marburg-Cappel, Biedenkopf-Wallau) ausgelegt sind.
Zum Aufgabengebiet des Wasser- und Bodenschutzes gehören u.a.:
- Wasseraufsicht über das Grundwasser, die Oberflächengewässer (Flüsse, Seen) einschließlich der Ufer, Dämme und Überschwemmungsgebiete,
- Erteilung von Erlaubnissen für Gewässerbenutzungen (z. B. Erdwärmeanlagen, Einleitungen der Kläranlagen etc.)
- Überwachung von Anlagen zum Umgang und für die Lagerung wassergefährdender Stoffe (z. B. Heizölbehälteranlagen im privaten Bereich), Trinkwasserschutzgebieten usw.
- Bearbeitung von Bodensanierung und Grundwasserschadensfälle bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffe
- Geschäftsführung des Wasserverbandes Oberes Lahngebiet und der Perfstausee-Betreiber-GmbH
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen (einen Vordruck gibt es bei den unteren Wasserbehörden oder zum Herunterladen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anzeige der Heizölanlage muss schriftlich erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Heizöllagerung, HMUKLV, Heizöltank, Heizölpreis, Lagerung von Heizöl, Heizölanlage, Heizöl