• Hünfelden (Landkreis Limburg-Weilburg, Hessen)

Heizölanlage

Beschreibung

Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:

  • die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
  • die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
  • alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage

Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg

Zuständigkeit

Zuständig sind die unteren Wasserbehörden, die beim Kreisausschuss und dem Magistrat der Kreisfreien Städte angesiedelt sind.

Ansprechpartner

Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz

Adresse

Hausanschrift

Gymnasiumstraße 4

Postfach

65589 Hadamar

(Schloss)

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Version

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen (einen Vordruck gibt es bei den unteren Wasserbehörden oder zum Herunterladen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die Anzeige der Heizölanlage muss schriftlich erfolgen.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 22.10.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Heizölanlage, Heizöltank, Heizölpreis, Heizöllagerung, Lagerung von Heizöl, Heizöl, HMUKLV

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019