Heizölanlage
Beschreibung
Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:
- die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
- die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
- alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage
Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg
- Merkblatt Betriebs-VerhaltensvorschrftenMerkblatt „Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ nach § 3 Nr. 6 der hessischen Anlagenverordnung (VAwS)
- Merkblatt Betriebs-VerhaltensvorschrftenMerkblatt "Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" nach § 3 Nr. 6 der hessischen Anlagenverordnung (VAwS)
Zuständigkeit
Zuständig sind die unteren Wasserbehörden, die beim Kreisausschuss und dem Magistrat der Kreisfreien Städte angesiedelt sind.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz
Adresse
Postanschrift
Gymnasiumstraße 4
Postfach
65589 Hadamar
(Schloss)
Kontakt
Telefax: 06431 296-5968
E-Mail: 40.40@limburg-weilburg.de
Formulare
Anzeige nach § 47 Abs. 1 des Hessischen Wassergesetzes (HWG)
Anzeige nach § 47 Abs. 1 des Hessischen Wassergesetzes (HWG)
erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen (einen Vordruck gibt es bei den unteren Wasserbehörden oder zum Herunterladen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anzeige der Heizölanlage muss schriftlich erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Heizöllagerung, HMUKLV, Heizöltank, Heizölpreis, Lagerung von Heizöl, Heizölanlage, Heizöl