Anzeige der Errichtung, der wesentlichen Änderung oder von Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen Entgegennahme
    99129089261000

    Heizölanlage

    Beschreibung

    Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
    wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:

    • die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
    • die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
    • alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die unteren Wasserbehörden, die beim Kreisausschuss und dem Magistrat der Kreisfreien Städte angesiedelt sind.

    Ansprechpartner

    Landkreis Gießen

    Adresse

    Hausanschrift

    Riversplatz 1-9
    35394 Gießen

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift


    Postfach 11 07 60
    35352 Gießen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0641 9390-0

    E-Mail: info@lkgi.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Bauverwaltungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 14
    35469 Allendorf (Lumda)

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Vor dem Rathaus, Auf dem Festplatz
    Anzahl der Stellplätze: 150
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhofstraße, Treiser Straße, Londorfer Straße
      Bus: Linie 520

    Kein Aufzug vorhanden
    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Donnerstag 14.oo Uhr bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06407 9112-36

    Fax: 06407 9112-40

    E-Mail: bauamt@allendorf-lda.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anzeige der Heizölanlage muss schriftlich erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 22.10.2008
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Heizölanlage, Heizöl, Heizöllagerung, Lagerung von Heizöl, Heizöltank, Heizölpreis, HMUKLV

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019