Heizölanlage
Beschreibung
Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:
- die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
- die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
- alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig sind die unteren Wasserbehörden, die beim Kreisausschuss und dem Magistrat der Kreisfreien Städte angesiedelt sind.
Ansprechpartner
Landkreis Gießen
Adresse
Hausanschrift
Riversplatz 1-9
35394 Gießen
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 07 60
35352 Gießen
Kontakt
Telefon Festnetz: 0641 9390-0
E-Mail: info@lkgi.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Bauverwaltungsamt
Adresse
Hausanschrift
Bahnhofstraße 14
35469 Allendorf (Lumda)
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Vor dem Rathaus, Auf dem Festplatz
Anzahl der Stellplätze: 150
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhofstraße, Treiser Straße, Londorfer Straße
Bus: Linie 520
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Donnerstag 14.oo Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Hartmut Bierau (Bauamtsleiter)
Hausanschrift
Bahnhofstraße 14
35469 Allendorf (Lumda)E-Mail: bauamt@allendorf-lda.de
Telefon Festnetz: 06407 9112-36
Fax: 06407 9112-40
Frau Simone Schnecker (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Bahnhofstraße 14
35469 Allendorf (Lumda)E-Mail: bauamt@allendorf-lda.de
Telefon Festnetz: 06407 9112-36
Fax: 06407 9112-40
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anzeige der Heizölanlage muss schriftlich erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Heizölanlage, Heizöl, Heizöllagerung, Lagerung von Heizöl, Heizöltank, Heizölpreis, HMUKLV