Heizölanlage

    Beschreibung

    Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
    wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:

    • die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
    • die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
    • alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die unteren Wasserbehörden, die beim Kreisausschuss und dem Magistrat der Kreisfreien Städte angesiedelt sind.

    Ansprechpartner

    Main-Taunus-Kreis - Amt für Bauen und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kreishaus 1-5

    65719 Hofheim am Taunus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag
    Nach Terminvereinbarung

    Dienstag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr

    Mittwoch
    Nach Terminvereinbarung

    Donnerstag
    vormittags: nach Vereinbarung
    nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr

    Freitag
    Nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Erforderliche Unterlagen:

    • vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen (einen Vordruck gibt es bei den unteren Wasserbehörden oder zum Herunterladen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anzeige der Heizölanlage muss schriftlich erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Heizölanlage, Lagerung von Heizöl, Heizöltank, Heizöl, Heizölpreis, Heizöllagerung, HMUKLV

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de