Heizölanlage
Beschreibung
Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:
- die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
- die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
- alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig sind die unteren Wasserbehörden, die beim Kreisausschuss und dem Magistrat der Kreisfreien Städte angesiedelt sind.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Untere Wasserbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonisch erreichbar: Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr.
Termine vor Ort nur nach telefonischer Vereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06151 881-1956
E-Mail: Wasser+Boden@ladadi.de
erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen (einen Vordruck gibt es bei den unteren Wasserbehörden oder zum Herunterladen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Hinweise für Darmstadt-Dieburg: Spezielle Hinweise für Kreis Darmstadt-Dieburg
- vollständig ausgefülltes Anzeigeformular nebst Lageplan mit Einzeichnung des Standorts der Anlage im Gebäude bzw. auf dem Grundstück
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anzeige der Heizölanlage muss schriftlich erfolgen.
Hinweise für Darmstadt-Dieburg: Spezielle Hinweise für Kreis Darmstadt-Dieburg
Die Anzeige muss 6 Wochen im Voraus erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Lagerung von Heizöl, Heizölanlage, HMUKLV, Heizöltank, Heizöllagerung, Heizölpreis, Heizöl