Heizölanlage
Beschreibung
Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:
- die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
- die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
- alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage
Zuständigkeit
Zuständig sind die unteren Wasserbehörden, die beim Kreisausschuss und dem Magistrat der Kreisfreien Städte angesiedelt sind.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Wasserrecht / Wasserwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Walther-Rathenau-Straße 4
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an Ihre Sachbearbeiter/innen.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Annette Adler-Freitag
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06252 15-5462
Frau Tanja Budimir
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06252 15-5340
Frau Britta Hantsche
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06252 15-5916
Frau Kerstin Wüst
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06252 15-5411
Formulare
Heizöl "Betriebs- und Verhaltensvorschriften" (Merkblatt)
Sachverständige Stellen für die Prüfung von Heizöllageranlagen
Heizöl (Anzeigenvordruck)
Wassergefährdende Stoffe (Anzeigenvordruck)
erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen (einen Vordruck gibt es bei den unteren Wasserbehörden oder zum Herunterladen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anzeige der Heizölanlage muss schriftlich erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Heizölanlage, Lagerung von Heizöl, Heizöltank, Heizöl, Heizölpreis, Heizöllagerung, HMUKLV