Heizölanlage
Beschreibung
Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:
- die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
- die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
- alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage
Hinweise für Offenbach am Main: Heizölanlage
Ein Anzeigeformular finden Sie unter Downloads.
Ein Anzeigeformular finden Sie unter Downloads.
Zuständigkeit
Zuständig sind die unteren Wasserbehörden, die beim Kreisausschuss und dem Magistrat der Kreisfreien Städte angesiedelt sind.
Ansprechpartner
Amt für Umwelt und Klima
Aktuelles
Das Amt für Umwelt und Klima nimmt die Behördenfunktionen der Unteren Naturschutzbehörde, Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde wahr und ist Ihr Ansprechpartner in der Stadt Offenbach für Fragen des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Klimaanpassung.
Einzelne Dienstleistungen des Amtes sind unten aufgeführt. Weitere Informationen erhalten Sie mit einem Klick auf die jeweilige Leistung. Unter Links und Downloads gelangen Sie zu unserer Themenseite Umwelt & Klima mit aktuellen Meldungen, weiterführenden Informationen und unseren Veröffentlichungen.
Beschreibung
Das Amt für Umwelt und Klima ist bei städtischen Planungen und privaten Vorhaben mit Umwelteinwirkungen beteiligt, bringt dort die Belange der verschiedenen Themenbereiche ein, berät Bürgerinnen und Bürger zu Umwelt- und Klimafragen und setzt sich mit eigenen Maßnahmen für eine lebenswerte und gesunde Umwelt in Offenbach ein, um die natürlichen Ressourcen zu schützen und die Lebensqualität zu fördern.
Zu unseren Aufgaben gehören:
- Natur- und Landschaftsschutz
- Artenschutz
- Gewässer- und Hochwasserschutz
- Altlasten- und Bodenschutz
- Klimaschutz und Klimaanpassung
- Luftreinhaltung und Lärmschutz
- Mobilitätsmanagement in Kitas und Schulen, Stadtradeln
- Umweltbildungsangebote
Neben dem Erhalt von Grün in der Stadt und der Förderung der Artenvielfalt verfolgen wir die Ziele eines nachhaltigen Bodenmanagements sowie einer wassersensiblen Stadtentwicklung. Dabei achten wir auch auf die Einhaltung der städtischen Grünschutzsatzung und der Niederschlagswassersatzung. Darüber hinaus arbeiten wir an der Erreichung der Ziele des Klimaschutzes und der Klimaanpassung aus dem Klimakonzept 2035 der Stadt Offenbach und der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen gemeinsam mit weiteren städtischen Akteuren.
Ebenfalls werden in unserem Amt die Umweltgremien Umweltkommission und Naturschutzbeirat betreut. Über Mitmachangebote können sich Bürgerinnen und Bürger, Schulen, Kitas und andere Einrichtungen aktiv am Umwelt- und Klimaschutz beteiligen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Stichwörter
Umweltamt, Klimaamt
erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen (einen Vordruck gibt es bei den unteren Wasserbehörden oder zum Herunterladen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anzeige der Heizölanlage muss schriftlich erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Heizöllagerung, HMUKLV, Heizöltank, Heizölpreis, Lagerung von Heizöl, Heizölanlage, Heizöl