Mietwohnraum mit Belegungsbindung Förderung

    Förderung Altenwohnungen als Mietwohnungen

    Beschreibung

    Als Träger für den Neubau, Aus- und Umbau von Altenwohnungen oder Wohngruppen bzw. Wohngemeinschaften für Senioren können Sie staatliche Fördermittel im Hessischen Mietwohnungsbauprogramm erhalten.

    Zuständigkeit

    Die örtliche Wohnraumförderstelle.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Helsa - Bauverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Berliner Straße 20

    34298 Helsa

    Öffnungszeiten

    Montag:        9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
    Dienstag:      9.00 – 12.00 Uhr
    Mittwoch:     9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
    Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
    Freitag:          9.00 – 12.00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    • Die geförderte Wohnung unterliegt 20 Jahre Mietpreis und Belegungsbindungen zu Gunsten von Haushalten, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
    • Die Größe der Wohnung muss der Größe des Mieterhaushalts angemessen sein.
    • Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten.
    • Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
       

    Hinweis:
    Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Umbau, Altenwohnung, Förderung, Mietwohnungen, Wohnungsbauförderung, Wohnraumförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English