Mietwohnraum mit Belegungsbindung Förderung

    Förderung Altenwohnungen als Mietwohnungen

    Beschreibung

    Als Träger für den Neubau, Aus- und Umbau von Altenwohnungen oder Wohngruppen bzw. Wohngemeinschaften für Senioren können Sie staatliche Fördermittel im Hessischen Mietwohnungsbauprogramm erhalten.

    Zuständigkeit

    Die örtliche Wohnraumförderstelle.

    Ansprechpartner

    Für Groß-Zimmern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    • Die geförderte Wohnung unterliegt 20 Jahre Mietpreis und Belegungsbindungen zu Gunsten von Haushalten, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
    • Die Größe der Wohnung muss der Größe des Mieterhaushalts angemessen sein.
    • Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten.
    • Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
       

    Hinweis:
    Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Altenwohnung, Wohnraumförderung, Wohnungsbauförderung, Mietwohnungen, Förderung, Umbau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English