Förderung Altenwohnungen als Mietwohnungen
Beschreibung
Als Träger für den Neubau, Aus- und Umbau von Altenwohnungen oder Wohngruppen bzw. Wohngemeinschaften für Senioren können Sie staatliche Fördermittel im Hessischen Mietwohnungsbauprogramm erhalten.
Zuständigkeit
Die örtliche Wohnraumförderstelle.
Ansprechpartner
Stadt Viernheim - Amt für Soziales und Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Am Neuen Markt
Anzahl der Stellplätze: 110
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Rathausstraße / Fußgängerzone
Linien:- Bus: Linie Linie 612
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Nur mit Termin Kontakt & Öffnungszeiten | www.viernheim.de
Kontakt
Telefon: 06204 988-0(Zentrale Rufnummer für Heiraten in Viernheim 06204 988-333)
Telefax: 06204 988-384
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Kontaktlos bezahlen, Bargeldzahlung, Bezahlsysteme, Bargeldlose Zahlung
Weitere Informationen
Stichwörter
Heirat, Sozialamt, Sozialhilfeantrag, Standesamt
Voraussetzungen
- Die geförderte Wohnung unterliegt 20 Jahre Mietpreis und Belegungsbindungen zu Gunsten von Haushalten, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Die Größe der Wohnung muss der Größe des Mieterhaushalts angemessen sein.
- Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten.
- Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Umbau, Altenwohnung, Wohnungsbauförderung, Wohnraumförderung, Förderung, Mietwohnungen