Mietwohnraum mit Belegungsbindung Förderung

    Förderung Altenwohnungen als Mietwohnungen

    Beschreibung

    Als Träger für den Neubau, Aus- und Umbau von Altenwohnungen oder Wohngruppen bzw. Wohngemeinschaften für Senioren können Sie staatliche Fördermittel im Hessischen Mietwohnungsbauprogramm erhalten.

    Zuständigkeit

    Die örtliche Wohnraumförderstelle.

    Ansprechpartner

    Stadt Neckarsteinach - Fachbereich Bauen, Unwelt und Technik

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 7

    69239 Neckarsteinach

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz hinter dem Bürgerhaus
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof
      Linien:
      • S-Bahn: Linie S1 S2
    • Haltestelle: Schiff
      Linien:
      • Bus: Linie BRN Linie 735

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 03.02.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    • Die geförderte Wohnung unterliegt 20 Jahre Mietpreis und Belegungsbindungen zu Gunsten von Haushalten, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
    • Die Größe der Wohnung muss der Größe des Mieterhaushalts angemessen sein.
    • Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten.
    • Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
       

    Hinweis:
    Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Mietwohnungen, Altenwohnung, Umbau, Förderung, Wohnungsbauförderung, Wohnraumförderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de