Fliegende Bauten Genehmigung

    Genehmigung eines Fliegenden Baus beantragen

    Sie möchten erstmalig Fliegenden Bauten aufstellen und in Gebrauch nehmen? Dazu benötigen Sie eine Ausführungsgenehmigung.

    Beschreibung

    Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.).
    Fliegende Bauten bedürfen einer Ausführungsgenehmigung mit Prüfbuch. Zur Ersterteilung der Genehmigung ist ein Antrag bei der Genehmigungsstelle zu stellen.  
    Die Ausführungsgenehmigung und das Prüfbuch werden von der Genehmigungsstelle des Regierungspräsidiums Gießen erstellt.

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Gießen

    Ansprechpartner

    Main-Kinzig-Kreis - Umwelt, Naturschutz, ländlicher Raum - Umwelt- und Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarossastr. 16-24

    63571 Gelnhausen

    Postanschrift

    Postfach 1465

    63569 Gelnhausen

    Hausanschrift

    Zum Wartturm 11-13

    63571 Gelnhausen

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Mo. - Mi. 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Do. 13.00 Uhr - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Hanau - Fachbereich Planen, Bauen und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hessen-Homburg-Platz 7

    Postfach

    63452 Hanau

    (Bitte beachten: Die Abteilungen Stadtteilentwicklung und Statistik befinden sich im Rathaus, Am Markt 14-18)

    Öffnungszeiten

    Mittwoch von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
    oder nach telefonischer Vereinbarung

    (Gilt nicht für die Bauaufsicht, Terminvereinbarung nur nach telefonischer Vereinbarung!)

    Kontakt

    Formulare

    Bauakteneinsicht, Merkblatt
    Bauakte, Auftrag zum Digitalisieren
    Akteneinsicht Bauantrag

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Insbesondere benötigte Bauvorlagen in zweifacher Ausführung: 

    • die geprüfte statische Berechnung mit Prüfbericht einer anerkannten Prüfstelle für Fliegende Bauten, 
    • Bau- und Betriebsbeschreibung des Fliegenden Baus
    • Zeichnungen mit Detaildarstellungen des Fliegenden Baus,
    • den Prüfbericht über eine Abnahmeprüfung, sowie Zertifikate und Materialnachweise.
       

    Voraussetzungen

    Die Ausführungsgenehmigung wird erteilt, wenn

    • die beschriebenen Unterlagen vollständig sind und
    • sich aus der Auswertung der genannten Prüfberichte keine Beanstandungen ergeben.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Um die Erteilung der Ausführungsgenehmigung zu beantragen, werden die geprüften Bauvorlagen in zweifacher Ausfertigung bei der Genehmigungsstelle des Regierungspräsidiums Gießen eingereicht.

    Wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen und die Prüfberichte keine Beanstandungen ergeben, erstellt die Genehmigungsstelle einen Bescheid über die Erteilung der Ausführungsgenehmigung und reicht die Unterlagen sowie die Ausführungsgenehmigung bei einem Buchbinder ein.

    Sobald die Unterlagen zu einem Buch gebunden sind, wird dem Antragsteller das Prüfbuch zugesendet. Alternativ kann das Prüfbuch auch nach Terminvereinbarung abgeholt werden.
     

    Fristen

    Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmalig aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer sog. Ausführungsgenehmigung, die von der Bauaufsichtsbehörde erteilt wird. Die Genehmigung gilt je nach Art der Anlage und Ausführung zwischen 1 und 5 Jahren und kann jeweils um den Zeitraum der Gültigkeit der Ausführungsgenehmigung verlängert werden. Ausführungsgenehmigungen anderer Bundesländer gelten auch im Land Hessen.

    Antragsfrist: 6 bis 8 Wochen (Nach Eingang der vollständigen Unterlagen.)

    Bearbeitungsdauer

    6 bis 8 Wochen (Die Dauer ist auch vom Zeitpunkt der Antragstellung abhängig. (Im Frühjahr kann die Bearbeitungszeit aufgrund der vielen Messen und Feste länger sein.))

    Kosten

    Kosten: 2,3 % der Herstellungskosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte beachten Sie, dass die erforderlichen Unterlagen je nach Art des Fliegenden Baus variieren. Grundsätzlich müssen alle Bauteile durch Zertifikate als Bauprodukte nachgewiesen werden. Alternativ kann die Zertifizierung des Herstellers nach der Ausführungsnorm nachgewiesen werden. Sollte beispielsweise Zeltplanen verwendet werden, sind diese als schwer entflammbar nach DIN 4102 nachzuweisen. Die Konstruktion ist durch eine statische Berechnung nachzuweisen und durch eine anerkannte Prüfstelle prüfen zu lassen.

    Die Prüfstelle prüft zum einen die statische Berechnung und zum anderen die Anlage vor Ort.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Bühne, Festzelte und Zirkuszelte, Fliegende Bauten, Achterbahnen, Belustigungsgeschäfte und Schaubuden, Autoscooter, Ausführungsgenehmigung, Prüfbuch, Zelt, Fahrgeschäft, Gebrauchsabnahme, Erteilung, Genehmigung, Bühnen und Bühnenüberdachungen Konzerte, Riesenräder, Bauaufsichtsbehörde und Bauamt, Tribüne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English