Flächennutzungsplan
Beschreibung
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.
Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der Flächennutzungsplan wird von der Gemeinde aufgestellt und bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Bauen
Adresse
Besucheranschrift
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Lieferanschrift
Kontakt
Telefon: 05631 954-1418
E-Mail: bauen@lkwafkb.de
Gemeinde Twistetal - Haupt- und Liegenschaftsamt
Adresse
Postanschrift
Hüfte 7
34477 Twistetal
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Sebastian Wurst
Postanschrift
Hüfte 7
34477 Twistetal
E-Mail: sebastian.wurst@twistetal.de
Telefon Festnetz: 05695 979919
Fax: 05695 979933
Telefon mobil: 0151 15266683
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauleitplanung, Flächennutzung, Planfeststellung, Flächennutzungsplan, Bebauung, Bauleitplan, Raumordnung, Bauberatung, Bauland, FNP