Flächennutzungsplan Aufstellung
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    Flächennutzungsplan

    Beschreibung

    Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.

    Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

    Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
    Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der Flächennutzungsplan wird von der Gemeinde aufgestellt und bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Malsfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 1

    34323 Malsfeld

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    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Lindenstr. 1
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 13.00 18.30 Uhr Bürgerbüro: Montag bis Mittwoch: 07.30 15.30 Uhr Donnerstag: 07.30 18.30 Uhr Freitag: 07.30 13.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05661 5002-70

    Fax: 05661 5002-87

    E-Mail: info@malsfeld.eu

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Malsfeld - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstr. 1

    34323 Malsfeld

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    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten:
    Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag: 13.00 18.30 Uhr

    Bürgerbüro:
    Montag bis Mittwoch: 07.30 15.30 Uhr
    Donnerstag: 07.30 18.30 Uhr
    Freitag: 07.30 13.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05661 5002-75

    Fax: 05661 5002-87

    E-Mail: bauamt@malsfeld.eu bauamtsleitung@malsfeld.eu

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 22.10.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Bauleitplan, Bauland, Bauleitplanung, Raumordnung, Flächennutzung, Bauberatung, Bebauung, Planfeststellung, FNP, Flächennutzungsplan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019