Flächennutzungsplan Aufstellung
    99012012042000

    Flächennutzungsplan

    Beschreibung

    Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.

    Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

    Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
    Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der Flächennutzungsplan wird von der Gemeinde aufgestellt und bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.

    Ansprechpartner

    Stadt Herbstein - Personal und Planungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 7
    36358 Herbstein

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Marktplatz
    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Marktplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hessenstraße
      Bus: Linie VB 5151

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag: 13:30 bis 18:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06643 9600-0

    Fax: 06643 9600-20

    E-Mail: info@stadt-herbstein.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Herbstein

    Empfänger: Stadt Herbstein
    IBAN: DE11 5185 0079 0375 1002 31
    BIC: HELADEF1FRI
    Bankinstitut: Sparkasse Oberhessen

    Stadt Herbstein

    Empfänger: Stadt Herbstein
    IBAN: DE98 5309 3200 0004 1096 19
    BIC: GENODE51ALS
    Bankinstitut: VR VerbundBank eG

    Stadt Herbstein

    Empfänger: Stadt Herbstein
    IBAN: DE17 5006 9146 0001 0070 68
    BIC: GENODE51GRC
    Bankinstitut: Volksbank eG Grebenhain

    Weitere Informationen

    Parkplätze im Bereich des Rathauses vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Herbstein

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    Hausanschrift

    Marktplatz 7
    36358 Herbstein

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Marktplatz
    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Marktplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hessenstraße
      Bus: Linie VB 5151

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag: 13:30 bis 18:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06643 9600-0

    Fax: 06643 9600-20

    E-Mail: info@stadt-herbstein.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Bargeldzahlung
    • Lastschriftverfahren
    • Lastschriftverfahren
    • Überweisung/Zahlschein
    • Überweisung
    • SEPA-Lastschrift
    • Bargeldlose Zahlung

    Bankverbindung

    Stadt Herbstein

    Empfänger: Stadt Herbstein
    IBAN: DE11 5185 0079 0375 1002 31
    BIC: HELADEF1FRI
    Bankinstitut: Sparkasse Oberhessen

    Stadt Herbstein

    Empfänger: Stadt Herbstein
    IBAN: DE98 5309 3200 0004 1096 19
    BIC: GENODE51ALS
    Bankinstitut: VR VerbundBank eG

    Stadt Herbstein

    Empfänger: Stadt Herbstein
    IBAN: DE17 5006 9146 0001 0070 68
    BIC: GENODE51GRC
    Bankinstitut: Volksbank eG Grebenhain

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Parkplätze im Bereich des Rathauses vorhanden


    Bezahlmöglichkeiten: Überweisung/Zahlschein (ist ein Bankformular, das bei einer Bareinzahlung auf ein fremdes oder eigenes Bankkonto verwendet wird), SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA), Überweisung, Abbuchung, Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld), Lastschrift, Barzahlung

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 22.10.2008
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Planfeststellung, Bauberatung, Bauleitplanung, Bauland, Bauleitplan, Flächennutzungsplan, Flächennutzung, FNP, Bebauung, Raumordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019