Flächennutzungsplan
Beschreibung
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.
Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der Flächennutzungsplan wird von der Gemeinde aufgestellt und bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.
Ansprechpartner
Gemeinde Lahntal - Bauen und Energie
Beschreibung
Das Team Bauen und Planung der Gemeinde Lahntal beschäftigt sich mit vielseitigen Aufgabenbereichen.
So erhalten Sie alle notwendigen Informationen über die Auflagen der gültigen Bebauungspläne, wenn sie Ihren Wohntraum in einem unserer schönen Neubaugebiete erfüllen möchten. Auch wenn Sie eine Baulücke in den alten Ortskernen schließen möchten oder Ihr vorhandenes Haus um- bzw. anbauen möchten, helfen wir Ihnen gerne mit zu beachtenden Auflagen aus der Hessischen Bauordnung weiter.
Natürlich vermitteln wir Ihnen auch Kontaktdaten mit den für unsere Gemeinde zuständigen Partnern aus Ver- und Entsorgung. Bei Wertermittlungen von Grundstücken innerhalb der Gemarkung Lahntal oder bei Auskünften zum Flächennutzungsplan sind wir Ihr Ansprechpartner.
Weiterhin koordiniert und überwacht das Team des Bauamtes sämtliche Erschließungs- und Sanierungsmaßnahmen an kommunalen Straßen, Wegen und Plätzen. Ebenso werden die gemeindeeigenen Liegenschaften unterhalten und bei baulichen Veränderungen betreut.
In einigen Bereichen sind wir um Ihre Unterstützung dankbar. Fällt zum Beispiel eine Straßenlampe aus oder ein Grabendurchlass ist verstopft, ist Ihre Meldung an uns hilfreich, egal ob persönlich, telefonisch oder per Mail.
Adresse
Postanschrift
Oberdorfer Straße 1
35094 Lahntal
Öffnungszeiten
Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch & Freitag - Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr M.Eng. Artur Trautvetter-Gross
Postanschrift
Oberdorfer Straße 1
35094 Lahntal
E-Mail: artur.trautvetter-gross@lahntal.de
Telefon Festnetz: 06420 823023
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauleitplanung, Flächennutzung, Planfeststellung, Flächennutzungsplan, Bebauung, Bauleitplan, Raumordnung, Bauberatung, Bauland, FNP