Flächennutzungsplan
Beschreibung
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.
Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der Flächennutzungsplan wird von der Gemeinde aufgestellt und bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.
Ansprechpartner
Stadt Weilburg - FD 3.1 Stadtplanung, Hochbau + Natur
Adresse
Postanschrift
Postfach 1420
35774 Weilburg
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Mauerstraße
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Mauerstraße
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Parkdeck Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkdeck Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 250
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Rathaus: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauleitplanung, Flächennutzung, Planfeststellung, Flächennutzungsplan, Bebauung, Bauleitplan, Raumordnung, Bauberatung, Bauland, FNP