Flächennutzungsplan Aufstellung
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    Flächennutzungsplan

    Beschreibung

    Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.

    Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

    Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
    Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der Flächennutzungsplan wird von der Gemeinde aufgestellt und bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Kreis Limburg-Weilburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederstein-Süd

    65614 Beselich

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    Hausanschrift

    (Schloss)

    Gymnasiumstraße 4

    65589 Hadamar

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    Hausanschrift

    Freiherr-vom-Stein-Platz 1

    65549 Limburg a. d. Lahn

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    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    65549 Limburg a. d. Lahn

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    Hausanschrift

    Schiede 43

    65549 Limburg a. d. Lahn

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    Hausanschrift

    Schiede 20

    65549 Limburg a. d. Lahn

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    Hausanschrift

    Westerwaldstraße 111

    65549 Limburg a. d. Lahn

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    Hausanschrift

    Limburger Straße 8 - 10

    35781 Weilburg

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    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Bad Camberg - Stadtbauamt

    Adresse

    Besucheranschrift

    Obertorstraße 10

    65520 Bad Camberg

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    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr



    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06434 202-611

    Fax: 06434 202-616

    E-Mail: stadtbauamt@bad-camberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 22.10.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Bauleitplan, Bauland, Bauleitplanung, Raumordnung, Flächennutzung, Bauberatung, Bebauung, Planfeststellung, FNP, Flächennutzungsplan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019