Flächennutzungsplan
Beschreibung
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.
Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der Flächennutzungsplan wird von der Gemeinde aufgestellt und bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.
Ansprechpartner
Stadt Wetzlar - Amt für Stadtentwicklung
Aktuelles
Beschreibung
Unter Stadtentwicklung versteht man die historische, räumliche und strukturelle Gesamtentwicklung einer Stadt. Die Stadtentwicklung ist eine ganzheitliche kommunale Aufgabe, die unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen, kulturellen, verkehrlichen, infrastrukturellen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen die Strukturen des Raumes ordnet und alle derzeitigen und künftigen Prozesse steuert.
Das gesetzlich verankerte Instrument zur Erfüllung dieser Aufgabe ist der Flächennutzungsplan, aus dem sich unter anderem die künftige Siedlungsentwicklung sowie die Grundzüge des Freiflächensystems ablesen lassen.
Über dies hinaus erarbeitet die Stadtentwicklung informelle, thematische Konzepte auf unterschiedlichen räumlichen Ebenen. Die Grundlage für die Entwicklung von räumlich begrenzten Konzepten, wie etwa Rahmenpläne, Entwicklungskonzepte, Strukturplänen oder Leitpläne, ist für die Stadt Wetzlar das im November 2012 beschlossene Innenstadtentwicklungskonzept (ISEK).
Über die räumlichen Konzepte hinaus besteht zudem die Notwendigkeit einzelne Themen, wie etwa Siedlungsflächenentwicklung, Parkraumbereitstellung, Fahrradwegenetz, Grünstrukturen, Naherholung, Einzelhandel, Leerstand, Ufer- und Naturraum, Beleuchtung, Vergnügungsstätten usw. anhand von thematisch orientierten Konzepten zu steuern und für die eigene Stadtentwicklung positiv zu beeinflussen. Die Umsetzung einer umfassenden Beteiligungskultur bei Planungsprozessen ist hierbei unerlässlich.
Die Stadtentwicklung hat weiterhin die Aufgabe, außerhalb der Konzepterstellung und –umsetzung auch bei räumlich bedeutsamen Einzelentscheidungen auf eine nachhaltige Stadtentwicklung hinzuwirken, indem aus fachlicher Sicht Entwicklungschancen, Handlungsräume und -grenzen aufgezeigt und Lösungsvorschläge für deren Umsetzung angeboten werden.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Terminvereinbarungen bitte nur nach vorheriger Absprache per E-Mail an stadtentwicklung@wetzlar.de oder telefonisch bei der jeweiligen Sachbearbeitung.
Bitte nennen Sie uns bei einer Terminanfrage per E-Mail Ihren Namen, Ihr Anliegen sowie eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse, unter der wir Sie erreichen können. Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
Da die Anfragen, die das Amt für Stadtentwicklung erreichen, in der Regel inhaltlich sehr komplex sind und innerhalb der Stadtverwaltung abgestimmt werden müssen, ist es für Sie und für uns hilfreich, wenn wir bereits entsprechende Informationen eingeholt haben, bevor ein Termin mit Ihnen stattfindet.
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauleitplanung, Flächennutzung, Planfeststellung, Flächennutzungsplan, Bebauung, Bauleitplan, Raumordnung, Bauberatung, Bauland, FNP