Flächennutzungsplan
Beschreibung
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.
Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der Flächennutzungsplan wird von der Gemeinde aufgestellt und bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.
Ansprechpartner
Fachdienst Bauaufsicht - Allgemeine Bauvorhaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Aktas (Technik)
Frau Avci (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchschlag, Offenthal
Hausanschrift
E-Mail: s.avci@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4388
Frau Ayyoub (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Dreieich: Sprendlingen
Hausanschrift
E-Mail: h.ayyoub@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4349
Frau Bals (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Götzenhain
Hausanschrift
E-Mail: e.bals@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4360
Frau Demirdöven (Technik)
Frau Duman-Diker (Technik)
Herr Haustein (Technik)
Frau Menzel (Technik)
Herr Neun (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Seligenstadt, Kreiseigene Schulen, Flüchtlingsheime, Großveranstaltungen
Hausanschrift
E-Mail: a.neun@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4329
Fax: 06074 8180-94329
Herr Odabas (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Dudenhofen, Nieder-Roden
Hausanschrift
E-Mail: g.odabas@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4350
Frau Pieroth (Technik)
Frau Reusch (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Dreieichenhain
Hausanschrift
E-Mail: a.reusch@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4420
Frau Schäffer (Technik)
Frau Schmidt (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Hainhausen, Jügesheim, Weiskirchen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-4331
E-Mail: u.schmidt@kreis-offenbach.de
Herr Schulte (Bereichsleitung)
Zuständig für
- Sonstiges: Bereichsleitung 63.1
Hausanschrift
E-Mail: t.schulte@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4354
Frau Siebrecht (Technik)
Frau Treber (Technik)
Frau Yancar (Technik)
Internet
Fachdienst Bauaufsicht - Besondere Bauvorhaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bender
Frau Hübner
Frau Richter
Frau Hünert
Internet
Stadt Obertshausen - Fachbereich 6 - Umwelt, Planen und Bauen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze vor und hinter dem Rathaus - Parkdauer max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 30
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Barrierefrei nur im Erdgeschoss
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr,
Mittwochs von 15:00 bis 18:30 Uhr,
sowie Terminvereinbarung nach Absprache
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Obertshausern - Der Magistrat
Empfänger: Stadt Obertshausern - Der Magistrat
IBAN: DE37 5019 0000 0000 0202 22
BIC: FFVBDEFF
Bankinstitut: Frankfurter Volksbank eG
Stadt Obertshausen - Der Magistrat
Empfänger: Stadt Obertshausen - Der Magistrat
IBAN: DE74 5065 2124 0003 0161 69
BIC: HELADEF1SLS
Bankinstitut: Sparkasse Langen Seligenstadt
Stichwörter
Bauabteilung, Bauamt, Bauen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauleitplanung, Flächennutzung, Planfeststellung, Flächennutzungsplan, Bebauung, Bauleitplan, Raumordnung, Bauberatung, Bauland, FNP