Flächennutzungsplan Aufstellung
    99012012042000

    Flächennutzungsplan

    Beschreibung

    Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.

    Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

    Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
    Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der Flächennutzungsplan wird von der Gemeinde aufgestellt und bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bauaufsicht - Allgemeine Bauvorhaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1
    63128 Dietzenbach

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06074 8180-4344

    Fax: 06074 8180-4930

    E-Mail: bauaufsicht@kreis-offenbach.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Fachdienst Bauaufsicht - Besondere Bauvorhaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1
    63128 Dietzenbach

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06074 8180-4344

    Fax: 06074 8180-4932

    E-Mail: Besondere_Bauvorhaben@kreis-offenbach.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Heusenstamm

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Herrngarten 1
    63150 Heusenstamm

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    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Frauenparkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 50
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wiesenbornweg
      Linien:
      • Bus: Linie 651
      • Bus: Linie OF-30
    • Haltestelle: Bahnhof Heusenstamm
      S-Bahn: Linie 2

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00-12.30 Uhr
    Dienstag 08:00-12:30 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag 08:00-12:30 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
    Freitag 08:00-12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6104 607-0

    E-Mail: zentrale@heusenstamm.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Heusenstamm - Fachdienst 3.1 - Stadtplanung & Wirtschaftsförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Herrngarten 1
    63150 Heusenstamm

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    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Frauenparkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 50
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wiesenbornweg
      Linien:
      • Bus: Linie 651
      • Bus: Linie OF-30
    • Haltestelle: Bahnhof Heusenstamm
      S-Bahn: Linie 2

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 17 Uhr
    Freitag: 8 bis 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6104 607-1310

    Telefon Festnetz: +49 6104 607-1343

    Telefon Festnetz: +49 6104 607-1311

    Telefon Festnetz: +49 6104 607-1302

    Fax: +49 6104 607-1279

    E-Mail: baugenehmigung@heusenstamm.de

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 22.10.2008
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Planfeststellung, Bauberatung, Bauleitplanung, Bauland, Bauleitplan, Flächennutzungsplan, Flächennutzung, FNP, Bebauung, Raumordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019